Pflegestärkungsgesetz II
Kein Buch mit sieben Siegeln
Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde informierten in der Kreisverwaltung
Kreis Ahrweiler. „Pflegestärkungsgesetz II – Ein Buch mit sieben Siegeln?“ Mit dieser Frage, die auch Titel der Veranstaltung war, stimmte Karl-Heinz Porz, Abteilungsleiter für Soziales in der Kreisverwaltung Ahrweiler, die 63 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Thema ein. Pflegebetroffene und Angehörige, aber auch einige ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Altenheimen waren der Einladung der Betreuungsbehörde und der beiden Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – Katholische Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM) und Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk – in die Kreisverwaltung Ahrweiler gefolgt.
Hintergrund: Da die Zahl pflegebedürftiger Menschen wächst, wurde das Pflegestärkungsgesetz II zum 1. Januar auf den Weg gebracht. Das Gesetz bedeutet für Betroffene und Angehörige eine leistungsrechtliche Neuregelung, insbesondere die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade. Wie sich gleichfalls Pflegegelder und Pflegesachleistungen sowie die Begutachtungsgrundlagen verändert haben, erklärten die beiden Referenten Ute Remshagen und Dieter Germscheid vom Pflegestützpunkt Bad Neuenahr-Ahrweiler/Grafschaft.
Es gilt Besitzstandswahrung: keiner wird im Vergleich zu früher schlechter gestellt
Einführend referierte Ute Remshagen über die Umwandlung von den Pflegestufen in Pflegegrade. Wichtig, so Remshagen, sei die „Besitzstandswahrung“, dass also das neue Pflegestärkungsgesetz II keinen Pflegebedürftigen im Vergleich zu früher schlechter stellen dürfe. „In der Regel erhöhen sich die finanziellen Hilfen bis auf einen Punkt bei der stationären Pflege“, führte Ute Remshagen aus, wobei der Pflegegrad 2 mit der ehemaligen Pflegestufe 1 „ohne eingeschränkte Alltagskompetenz“ übereinstimmt. Die Mitarbeiterin des Pflegestützpunkts Bad Neuenahr-Ahrweiler/Grafschaft gab einen Überblick über weitere Hilfen, zu denen Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zählen.
Dieter Germscheid erläuterte anschließend das neue Bewertungssystem, welches seit Anfang des Jahres bei den Begutachtungen des MDK genutzt wird. „Im Zentrum der Bewertung des Pflegebedürftigen steht die Selbstständigkeit, mit der er oder sie Dinge erledigen kann“, führte der Referent aus und verdeutlichte beispielhaft, wie eine Begutachtung durchgeführt wird. Dabei, so Germscheid, erfasst die neuen Begutachtung auch Bereiche, die früher nicht berücksichtigt wurden.
Eine informative Veranstaltung, bei der die beiden Referenten auch alle Fragen aus dem Publikum gerne beantworteten.
Wer weitere Informationen zum neuen Pflegestärkungsgesetz II benötigt, kann sich in Verbindung setzen mit: Pflegestützpunkt Bad Neuenahr-Ahrweiler/Grafschaft, Bahnhofstraße 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel. (0 26 41) 75 98 50. Pressemitteilung von
Diakonie AW, SKFM AW und
Betreuungsbehörde AW