Politik | 18.06.2026

Ringlösung Oberlahnstein Verkehr

Kein endgültiges Votum für die Ringlösung in Lahnstein

Verkehr in der Sebastianusstraße

Lahnstein. Die Bürgerinitiative „Zurück zur ursprünglichen Verkehrsführung“ appelliert vor der Stadtratssitzung am 25. Juni an die Mitglieder des Stadtrates, keine endgültige Entscheidung zugunsten einer dauerhaften Beibehaltung der Ringlösung zu treffen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung vom 11. Juni auf vorbereiteten Vorschlag des Oberbürgermeisters dem Stadtrat empfohlen, die derzeitige Verkehrsführung beizubehalten. Die Ringlösung soll damit gemäß dem vorgetragenen Wortlaut der Beschlussempfehlung zum Dauerzustand werden.

Nach Auffassung der Bürgerinitiative soll damit ein Beschluss von erheblicher Bedeutung für die zukünftige Verkehrsführung und Stadtentwicklung getroffen werden, obwohl deutliche Nachteile der Ringlösung nicht behoben sind und wichtige Alternativen bislang nicht ausreichend geprüft wurden.

Vorgetragene Gründe rechtfertigen keine Dauerlösung

Zur Begründung der Empfehlung hat Oberbürgermeister Siefert darauf hingewiesen, dass die bevorstehenden Bauarbeiten in der Hochstraße und die Vorbereitungen für die BUGA eine Änderung der Verkehrsführung in der Adolfstraße in den kommenden vier Jahren nicht zuließen. Zudem wurde auf die nicht mögliche Führung des LKW-Verkehrs durch die Hochstraße, die Entlastung Niederlahnsteins und der Rudi-Geil-Brücke vom Schwerlastverkehr sowie die eingeschränkte Eignung der Wilhelmstraße als Ausweg für LKW verwiesen.

Weiterhin gibt er an, dass die Verkehrszahlen unter denen liegen, die das Verkehrsbüro Vertec errechnet hatte.

Als Hauptvorteil der Ringlösung wird vom Oberbürgermeister außerdem angeführt, dass der Durchgangsverkehr aus Richtung Braubach über die B42 geführt werde.

Diese Argumente rechtfertigen keine dauerhafte Festlegung der Verkehrsführung über den Zeitraum der bevorstehenden Bau- und BUGA-Maßnahmen hinaus. Eine solche Entscheidung würde zu einer dauerhaften erheblichen Belastung der städtischen Bevölkerung, insbesondere im Stadtgebiet Süd, führen.

Gerichtsverfahren noch anhängig

Weder in der Ausschusssitzung noch in der Berichterstattung der lokalen Presse wurde thematisiert, dass eine Einwohnerin der Nordallee eine verwaltungsgerichtliche - keine Zivilklage - gegen die Stadt Lahnstein, vertreten durch den Oberbürgermeister, erhoben hat mit dem Begehren, die ursprüngliche Verkehrsführung in den Straßen Nord- und Ostallee wiederherzustellen und die verkehrsbehördlichen Anordnungen des Oberbürgermeisters aufzuheben.

Zur Begründung werden Rechtsverletzungen der Straßenverkehrsordnung und des Bundesbaugesetzes geltend gemacht.

Die Stadtverwaltung wurde zwischenzeitlich zur Klageerwiderung aufgefordert. Mit einer gerichtlichen Entscheidung ist voraussichtlich noch in diesem Jahr zu rechnen.

Die möglichen Auswirkungen eines solchen verwaltungsgerichtlichen Begehrens zeigt der Beschluss der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz von 12.12.2025 zu Aktenzeichen 2 L 1146/25. KO, betreffend den Ort Kaifenheim. In diesem Eilverfahren hat das Gericht entschieden, daß der Antragsgegnerin aufgegeben wird, die infolge der verkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellten Verkehrszeichen zu beseitigen und die vorherige Verkehrslage wiederherzustellen.

Es ist daher geboten, dass der Stadtrat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwartet, bevor er eine endgültige Festlegung zum jetzigen Zeitpunkt trifft.

Eine politische Vorfestlegung könnte sich bereits in naher Zukunft als verfrüht erweisen.

Nach wie vor hohe Verkehrszahlen

Die Bürgerinitiative verweist darauf, dass ihre eigenen aktuellen Verkehrserhebungen keine Verminderung der Verkehrszahlen erkennen lassen. Vielmehr bestätigen die Messergebnisse weiterhin ein übermäßig hohes Verkehrsaufkommen. Sie sieht deshalb die Notwendigkeit einer unabhängigen und transparenten Überprüfung der tatsächlichen Verkehrsströme.

Alternative für den Schwerlastverkehr vorhanden

Der LKW-Verkehr wird bereits seit Errichtung der Baustelle am Alten Rathaus nicht mehr durch die Hochstraße geführt.

Darüber hinaus würde der vorgeschlagene Plan den Schwerlastverkehr künftig vollständig durch Oberlahnstein führen, nämlich über die Adolfstraße, in die Burgstraße und anschließend zur B42. Bereits heute sind Ost-, Nord- und Südallee durch den täglichen Verkehr sehr stark belastet; Nord- und Ostallee leiden unter bis zu 9.000 Fahrzeugen täglich. Hinzu käme die Burgstraße, die ebenfalls nicht für zusätzlichen Schwerlastverkehr ausgelegt ist. Das würde weitere Belastungen und Straßenschäden verursachen.

Die Behauptung, zur derzeitigen Verkehrsführung gebe es keine realistische Alternative, überzeugt daher nicht. Insbesondere die Auffassung, die Verkehrsführung könne wegen des LKW-Verkehrs in den kommenden Jahren nicht verändert werden, greift zu kurz.

Die BI hatte bereits vorgeschlagen, LKW in Oberlahnstein einfahren zu lassen und über Niederlahnstein wieder aus der Stadt herauszuführen. Dadurch wird die vollständige Leitung des Schwerlastverkehrs durch Oberlahnstein vermieden. Gleichzeitig würde eine gerechtere Verteilung der Belastungen zwischen beiden Stadtteilen erreicht.

Die Rudi-Geil-Brücke ist für den Schwerlastverkehr ausgelegt. Im Unterschied zur derzeit diskutierten Lösung würde sie lediglich in einer Fahrtrichtung belastet und stellt aus Sicht der BI eine realistische und gerechte Alternative dar.

B42-Umleitung kein Alleinstellungsmerkmal der Ringlösung

Die Bürgerinitiative teilt diese Bewertung nicht. Die Führung des Durchgangsverkehrs auf die B42 ist nicht zwingend an die Ringlösung gebunden. Eine entsprechende Verkehrslenkung hätte auch bei Beibehaltung der ursprünglichen Fahrtrichtung der Adolfstraße längst umgesetzt werden können.

Dadurch entsteht kein Nachteil für die Adolfstraße, weil der Verkehr ab dem Koppelstein ohnehin auf die B42 geleitet wird. Die bereits erreichte Entlastung der Adolfstraße bliebe daher auch bei einer Rückkehr zur ursprünglichen Fahrtrichtung erhalten.

Die Ableitung des Durchgangsverkehrs auf die B42 stellt somit keinen Vorteil dar, der ausschließlich durch die Ringlösung erreicht werden kann. Der von Befürwortern der Ringlösung angeführte Hauptargument rechtfertigt daher keine dauerhafte Festschreibung der aktuellen Verkehrsführung.

Ringlösung mit erheblichen Nachteilen verbunden

Die Ringlösung hat erhebliche Nachteile für Oberlahnstein mit sich gebracht. Besonders betroffen sind die südlichen Wohngebiete, die einen erheblichen Teil der Verkehrsverlagerung und zusätzlichen Verkehrsbelastung tragen müssten.

Darüber hinaus sieht die BI Nachteile für den öffentlichen Nahverkehr, die Erreichbarkeit der Innenstadt und den innerstädtischen Einzelhandel. Die durch die Ringlösung verursachten Umwege führten zudem zu zusätzlichen Umweltbelastungen durch mehr Lärm, CO₂-Ausstoß und Feinstaub. Hinzu kämen zusätzliche Straßenschäden sowie längere Anfahrtszeiten für Rettungsdienste und Feuerwehr.

Diese Belastungen stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den behaupteten Vorteilen der Ringlösung und rechtfertigen daher keine dauerhafte Festschreibung der ursprünglich als Übergangslösung eingeführten Verkehrsregelung.

Vorteile der ursprünglichen Verkehrsführung

Die BI sieht weiterhin gute Gründe für eine Rückkehr zur ursprünglichen Verkehrsführung.

Mit der Adolfstraße und der Braubacher Straße stünden hierfür gut ausgebaute Verkehrsachsen zur Verfügung. Gleichzeitig könne die Innenstadt mit Hochstraße weiterhin als verkehrsberuhigter Bereich erhalten bleiben.

Der Verkehr könnte – wie bereits im Mobilitätsentwicklungskonzept dargelegt – über die Bürgermeister-Müller-Straße zur Braubacher Straße geführt werden. Beide Straßen sind nur einseitig mit Wohnhäusern bebaut und weisen insgesamt deutlich weniger Wohnbebauung auf als die heute zusätzlich belasteten Wohngebiete in Nord-, Ost- und Südallee sowie in der Sebastianusstraße und anderer Straßen.

Ergebnisoffene Prüfung statt endgültiger Entscheidung

Die Bürgerinitiative hält eine dauerhafte Festschreibung der Ringlösung zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Wesentliche Fragen sind weiterhin ungeklärt, während mögliche Alternativen bislang nicht umfassend und ergebnisoffen geprüft wurden.

Gerade bei einer Entscheidung mit weitreichenden Folgen für die zukünftige Entwicklung Oberlahnsteins erwartet die BI eine sorgfältige Abwägung aller Argumente und keine vorschnelle politische Festlegung. Dazu gehört die vollständige Offenlegung aller Entscheidungsgrundlagen sowie eine transparente Darstellung der Vor- und Nachteile sämtlicher möglicher Varianten. Darüber hinaus sollten die verschiedenen Handlungsoptionen durch anerkannte Fachleute untersucht und bewertet werden.

Vor einer endgültigen Entscheidung spricht sich die Bürgerinitiative außerdem für eine mindestens zweimonatige Testphase der ursprünglichen Verkehrsführung außerhalb der Ferienzeit aus, begleitet durch ein unabhängiges Verkehrsplanungsbüro.

Rund 3.500 Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits im Rahmen einer Unterschriftensammlung für die Rückkehr zur ursprünglichen Verkehrsführung ausgesprochen. Dieses klare Meinungsbild dokumentiert, dass die Frage der Verkehrsführung weit über Anwohnerinteressen hinaus von Bedeutung ist und sollte bei der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt werden.

„Die Ringlösung war ursprünglich als vorübergehende Maßnahme gedacht. Bevor sie dauerhaft festgeschrieben wird, müssen alle Fakten und mögliche Alternativen ergebnisoffen geprüft werden. Nur auf dieser Grundlage kann der Stadtrat eine Entscheidung treffen, die nachvollziehbar ist und von einer breiten Mehrheit der Bürgerschaft mitgetragen wird.“

Verkehr in der Sebastianusstraße Foto: Bürgerinitiative (BI)

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