BfM bedauert Entscheidung des OVG Münster
Kein verkaufsoffener Sonntag in Meckenheim
Meckenheim. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat im Wege eines Eilbeschlusses entschieden, dass der für den 6. September geplante verkaufsoffene Sonntag in Meckenheim nicht stattfinden darf. Dies bedeutet, dass die Geschäfte in Meckenheim auch an drei weiteren Sonntagen im zweiten Halbjahr nicht öffnen dürfen. Die BfM bedauert diese Entscheidung. Der Einzelhandel leidet unter der Coronakrise. Der Onlinehandel blüht, mit langfristigen negativen Folgen für die Meckenheimer Geschäftswelt. Die zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage würden hier entgegenwirken und einen kleinen Ausgleich bewirken. Die Gewerkschaft Verdi, die die Klage erfolgreich angestrengt hat, sollte eigentlich die Interessen der Angestellten der Einzelhändler wahrnehmen. Sie tut das Gegenteil. Wenn Geschäfte sich wegen Umsatzeinbußen nicht mehr halten können, schadet es nicht nur den Gewerbetreibenden und den Bürgern, denen Einkaufsmöglichkeiten genommen werden, sondern auch den Angestellten, wenn deren Arbeitsplätze verloren gehen. Die Verdi-Funktionäre sollten auf den Boden zurückkommen und das tun, wofür sie nach eigener Aussage angeblich da sind: für die Angestellten eintreten.
Pressemitteilung der
Wählervereinigung Bürger für
Meckenheim (BfM)
