Politik | 15.01.2018

Stadtverwaltung Bendorf

Keine Gebührenbescheide für die Straßenreinigung

Bendorf. Da sich gegenüber dem Kalenderjahr 2016 keine Änderungen der Gebührensätze für die Straßenreinigung, die Sommerreinigung und den Winterdienst ergeben haben, verzichtet die Stadt Bendorf wie zum Beispiel bei den Grundsteuern auf die Erteilung von Gebührenbescheiden.

Die Straßenreinigungsgebühren für 2017 und die Vorauszahlungen für das Jahr 2018 werden am Freitag, 19. Januar, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Die Gebührenhöhe und die Fälligkeit beziehungsweise die Fälligkeiten ergeben sich aus dem zuletzt ergangenen Bescheid. Sollten Änderungen der Festsetzungsgrundlagen (zum Beispiel bei einem Wechsel des Eigentums) eintreten oder bereits eingetreten sein, werden Änderungsbescheide erteilt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Gebührenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Bei denjenigen, die der Stadt eine Ermächtigung erteilt haben, werden die Gebühren zum Fälligkeitstermin abgebucht. Personen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Gebühren erteilt haben, werden gebeten, diese - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu dem dort genannten Fälligkeitstermin zu entrichten.

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung Bendorf

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