Politik | 27.03.2015

Kommunalpolitik stößt in Swisttal an Grenzen

Keine Gestaltungsmöglichkeiten bei der Schulsozialarbeit

Eigenanteil kann aufgrund der Haushaltssicherung nicht erbracht werden

Swisttal. Nach dem Bildungs- und Teilhabepaket soll es Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen ermöglicht werden, an Ausflügen und Ferienfreizeiten teilzunehmen, Sport- und Musikangebote zu nutzen, bei Bedarf Nachhilfe zu erhalten oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilzunehmen. Die Wichtigkeit dieses Paketes und der Schulsozialarbeit wurde bereits im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23. Januar 2008 unterstrichen. Darin wurde ausgeführt, dass die Nachfrage nach Angeboten der Schulsozialarbeit angesichts der zunehmenden Komplexität von Erziehung und Bildung in einem dynamischen und leistungsorientierten Schulwesen, das auf den Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, pädagogischer Freiheit und staatlicher Verantwortung beruht, in den letzten Jahren stetig gestiegen ist. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, sicherte der Bund den Bundesländern bereits im Jahre 2011 eine Anschubfinanzierung in Höhe von 400 Millionen Euro zu. Die Anschubfinanzierung durch den Bund wurde im Vermittlungsausschuss einvernehmlich, unter Beteiligung der Vertreter der SPD-geführten Bundesländer, gesetzlich festgeschrieben. Anschubfinanzierungen dienen dem Zweck, neue Projekte einzuführen und zu verfestigen. Da die Schulsozialarbeit Aufgabe der Länder ist, war die Landesregierung NRW aufgefordert, die Aufwendungen für die Schulsozialarbeit sowie die Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Anschluss an die befristete Anschubfinanzierung des Bundes weiter zu konzipieren. Das aber ist unterblieben. „Die jetzige Zusage der Landesregierung, die Stellen für die Schulsozialarbeit zu 60 Prozent zu finanzieren ist ein Taschenspielertrick. Auch wenn es die Gemeinde Swisttal wollte, dürfte sie ihren Eigenanteil von 40 Prozent gar nicht beitragen, da sie sich in der Haushaltssicherung befindet und die Erbringung sogenannter „freiwilliger Leistungen“, zu denen die Schulsozialarbeit gehört, unter diesen Umständen grundsätzlich nicht zulässig ist. Ohne Eigenbeteiligung gibt es aber keine Förderung. Dieser besonderen Situation unterliegen rund 40 Prozent der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden, die sich ebenfalls in der Haushaltssicherung befinden. Das wird auch in Düsseldorf bekannt sein und es lässt zumindest die Vermutung zu, dass diese vielerorts bestehende Unmöglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln bereits Berücksichtigung bei der Bemessung des Fördertopfes gefunden haben mag“, kommentiert Fraktionssprecher Bernd Großmann die bestehende Situation. „Zudem durchbricht die Landesregierung durch eine Förderquotenregelung von 60 Prozent erneut das im Grundgesetz verankerte Konnexitätsprinzip. Danach sind Bund und Länder dazu verpflichtet, eigene Aufgaben auch mit eigenen Mitteln zu finanzieren. Die Notwendigkeit des Bildungs- und Teilhabepaketes und der Schulsozialarbeit für das Schulwesen in NRW, wurde im Runderlass des von Sylvia Löhrmann geführten Ministeriums für Schule und Weiterbildung ausdrücklich und richtigerweise unterstrichen. Insofern ist hier das Land in einer umfassenden Leistungspflicht. Das Problem kann nicht durch Pseudo-Finanzierungszusagen, wie jetzt geschehen, gelöst werden. Wir stoßen dadurch an von außen gezogene Grenzen, die unsere Gestaltungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene auf „null“ reduzieren. Leidtragende sind gerade diejenigen in der Gesellschaft, für die eine solche Hilfe von besonderer Bedeutung ist,“ ergänzt der CDU Fraktionsvorsitzende Hanns Christian Wagner.

Pressemeldung

CDU-Fraktion Swisttal

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