Politik | 09.05.2018, 16:51 Uhr

ADD verfügt Sammlungsverbot für Rheinland-Pfalz

Keine Gewähr wie gespendetes Geld verwendet wird

Verein „Child-Help – Hilfe für Kinder mit schweren Missbildungen e.V.“ darf nicht mehr sammeln

Region. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein „Child-Help – Hilfe für Kinder mit schweren Missbildungen e.V.“ mit Sitz in Berlin sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das Sammlungsverbot ist bestandskräftig.

Child-Help – Hilfe für Kinder mit schweren Missbildungen e.V. ruft, unter anderem mittels seiner Internetseiten und Spendenflyern, zu Geldspenden auf. Trotz mehrfachen Aufforderungen ist der Verein seinen gesetzlichen Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nicht nachgekommen, sodass keine Gewähr für eine einwandfreie und zweckgebundene Verwendung der Sammlungserträge gegeben ist.

Die ADD bittet die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz um sofortige Mitteilung, sollten weitere Spendensammlungen und insbesondere Bankeinzüge für Dauerspenden in Rheinland-Pfalz im Namen des Vereins Child-Help – Hilfe für Kinder mit schweren Missbildungen e.V. mit Sitz in Berlin bekannt werden.

Pressemitteilung der ADD

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