Politik | 09.11.2017

Guido Ernst MdL und Horst Gies MdL: Ministerium rechtfertigt Methode „Schreiben nach Gehör“

Keine Unterrichtsexperimente auf dem Rücken der Kleinsten

„Ein Viertel aller Grundschüler erreicht nicht die Mindestanforderungen der Rechtschreibung“

V.li. die Landtagsabgeordneten Guido Ernst und Horst Gies.privat

Kreis Ahrweiler. Die Landtagsabgeordneten der CDU Guido Ernst und Horst Gies hatten die Landesregierung um Bericht gebeten, welche Grundschulen nach der Methode Schreiben nach Gehör arbeiten. Die Methode fordert, dass Kinder Texte verfassen, ohne bereits in Rechtschreibung unterwiesen worden zu sein. Die Folge ist, dass die Schüler Wörter so schreiben, wie sie sie hören und nicht wie sie korrekt lauten.

Ein Beispiel für „Schreiben nach Gehör“

Ein Beispiel aus der letzten Zeitschrift des Lehrerverbandes Reale Bildung (Realschulen plus): „Die Foirwer retete eine oile aus dem Stal“. Diese Schreibweisen sollen dann von den Lehrern nicht korrigiert werden, da das sonst die Kinder demotiviere. Hintergrund ist auch das schlechte Abschneiden rheinland-pfälzischer Grundschüler im Bundesvergleich, wo sie nur noch im Mittelfeld rangieren.

Ministerin Stefanie Hubig weist aber in ihrem Antwortschreiben darauf hin, dass die Methode die „unterschiedlichen Erfahrungsstände der Kinder berücksichtige und Grundschullehrkräfte das lautorientierte Schreiben gemäß ihrem pädagogischen Auftrag zur individuellen Förderung und Differenzierung einsetzen würden. Auch die Kultusministerkonferenz habe sich im Sommer 2015 für diese Methode als eine Möglichkeit ausgesprochen.

Die Abgeordneten Horst Gies und Guido Ernst bezweifeln, dass die Kultusminister dies auch heute noch tun würden, nachdem sie die Ergebnisse des neuen IQB Bildungstrends bei Grundschülern kennengelernt haben, in dem nur noch 22,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Klasse vier die Grundkenntnisse der Rechtschreibung attestiert werden. Auch in Rheinland-Pfalz erreichen ein Viertel der Viertklässler diese Grundkenntnisse nicht mehr.

Mehrere Bundesländer haben die Methode bereits untersagt

Mehrere Bundesländer wie zum Beispiel Hamburg und Baden-Württemberg haben die Verwendung der Methode Schreiben nach Gehör bereits untersagt. Weitere Bundesländer wie Hessen, NRW und Schleswig Holstein denken über diesen Schritt nach. Bayern hat den Einsatz der Methode eingeschränkt und einen Grundwortschatz vorgegeben, der korrekt geschrieben werden muss.

„Gerade schwächere Schüler oder Kinder, die Dialekt sprechen, und Schüler mit Migrationshintergrund haben immense Probleme mit dieser Methode. Deshalb ist es an der Zeit, darüber offen zu sprechen: Im Kreis Ahrweiler wird bereits an 21 Grundschulen unter anderem auch nach der Methode „Schreiben nach Gehör“ unterrichtet“, so Guido Ernst, der Vorsitzende des Bildungsausschusses im Landtag. Nur an acht Grundschulen komme nach der Antwort des Ministeriums auf die Anfrage der Abgeordneten die Methode nicht zum Einsatz.

„Wir dürfen keine Unterrichtsexperimente auf dem Rücken unserer Kleinsten austragen, denn die Kinder haben nur eine Bildungschance,“ so der CDU-Abgeordnete Horst Gies, „deshalb müssen wir auf Nummer sicher gehen und die unsichere Methode Schreiben nach Gehör vermeiden.

Hier ist Klarheit vom SPD-geführten Kultusministerium in Mainz gefragt. Denn eine sichere Rechtschreibung gehört zu den grundlegenden Säulen gelingender Bildung.“ Pressemitteilung von

Guido Ernst MdL

und Horst Gies MdL

V.li. die Landtagsabgeordneten Guido Ernst und Horst Gies.Foto: privat

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