Politik | 26.04.2019

Erfolg für BUND: Windenergieanlagen im Bereich Kuhheck dürfen vorerst nicht gebaut werden

Keine Windenergie aus der Kuhheck

Projektentwicklungsgesellschaft und Kreis wollen vier Windenergieanlagen bauen – BUND klagte gegen
den Landkreis – Gericht hebt vormals erteilte Genehmigung auf, weil sie für rechtswidrig befunden wird –
Es hätte frühzeitig geprüft werden müssen, ob Tiere wie der Schwarzstorch durch den Bau gestört würden

Marienhausen. Die Kreisverwaltung des Landkreises Neuwied erteilte der beigeladenen Projektentwicklungsgesellschaft unter dem 29. April 2013 die – am 22. August 2013 für sofort vollziehbar erklärte – immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) im Bereich der Exklave Kuhheck der Ortsgemeinde Marienhausen (Nabenhöhe 138,38 m, Rotordurchmesser 82 m). Das hiergegen gerichtete Eilrechtsschutzbegehren des BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz, hatte Erfolg; die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz stellte mit Beschluss vom 29. Oktober 2013 (4 L 913/13.KO) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her (vgl. Pressemitteilung Nr. 37/2013 des Verwaltungsgerichts Koblenz). Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Beigeladenen wurde mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Januar 2014 (1 B 11185/13.OVG) zurückgewiesen. Der Kreisrechtsausschuss bei dem Landkreis Neuwied wies den Widerspruch des BUND mit Widerspruchsbescheid vom 19. März 2018 zurück.

Mit der Klage verfolgt der BUND sein Anfechtungsbegehren gegen den Genehmigungsbescheid vom 29. April 2013 mit naturschutz- und landesplanungsrechtlichen Einwendungen weiter. Der beklagte Landkreis und die beigeladene Projektentwicklungsgesellschaft halten die Genehmigung für rechtmäßig. Der von der Beigeladenen während des Klageverfahrens gestellte Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom 29. Oktober 2013 (4 L 913/13.KO) wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz abgelehnt (vgl. Pressemitteilung Nr. 25/2018 des Verwaltungsgerichts Koblenz). Die Beschwerde hiergegen wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 5. Dezember 2018 (1 B 11204/18.OVG) zurück (vgl. Pressemitteilung Nr. 32/2018 des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz).

Die Klage hatte Erfolg. Die erteilte Genehmigung sei auch in der Gestalt des Widerspruchsbescheids rechtswidrig und aufzuheben, so das Koblenzer Gericht. Im maßgeblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung habe die Genehmigung nicht erteilt werden bzw. bestehen bleiben dürfen. Insoweit sei jedenfalls in Bezug auf den Schwarzstorch ohne vorherige Raumnutzungsanalyse der Störungstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes gegeben. Nach Aktenlage bestehe kein Zweifel daran, dass sich jedenfalls im 3.000-Meter-Bereich zu einer WEA ausweislich der Mitteilung der Oberen Naturschutzbehörde ein Schwarzstorchhorst befinde. Die Existenz des Schwarzstorchhorstes werde durch ein Schreiben des Forstamts Hachenburg bestätigt. Damit hätte vorab eine Funktionsraumanalyse durchgeführt werden müssen; ihre Verschiebung auf die Zeit nach dem Bau der Anlage sei rechtswidrig. Es genüge nicht, dass die Beigeladene nunmehr die Durchführung einer solchen Funktionsraumanalyse beabsichtige. Weiterhin stehe im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung das Landesentwicklungsprogramm IV in Gestalt der 3. Teilfortschreibung dem Bau der WEA entgegen. Danach sei bei der Errichtung von Windenergieanlagen „ein Mindestabstand dieser Anlagen von mindestens 1.000 Metern zu reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, zu Dorf-, Misch- und Kerngebieten einzuhalten.“ Nach Aktenlage bestehe aber zumindest in Bezug auf eine der genehmigten WEA ein Abstand von deutlich weniger als 1.000 Metern. Der BUND dürfe sich nach seiner Satzung auf diese (wohn)nachbarschützende Vorschrift berufen.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

Pressemitteilung des

Verwaltungsgerichts Koblenz

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Neueste Artikel-Kommentare
  • Siegfried Kowallek: Verwunderlich ist weiterhin, dass die SPD der Neuwieder CDU vorhält, gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss der Christdemokraten in Bund und Land im Hinblick auf die Partei Die Linke zu verstoßen. In insgesamt...
  • Siegfried Kowallek: Die Nennung von BSW und der Partei Die Linke im selben Kontext ist sachlich nicht gerechtfertigt und damit unredlich. Prominentester linker Befürworter deutscher Waffenlieferungen an die Ukraine ist Bodo...
  • Beatrix Biskup: Ich habe Bibliotheken immer geliebt und ich freue mich über jeden Schritt den die Stadtbibliothek in Richtung Zukunft geht und über jede Veranstaltung die diese durchführen würde.
  • Janek: Wer die Strecke kennt, kann sich den Grund bereits denken … Der Straßenzustand ist dort so schlecht, dass er besonders für Motorradfahrer ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellt. Dem verunglückten...
Dauerauftrag
Rund um´s Haus
Mülltonnen -Reinigung, bis auf Widerruf
Osterangebot
Innovatives rund um Andernach
Koblenz blüht // Frohe Ostern 2026
Anzeige KW 14
Stellenanzeige Kita
Empfohlene Artikel
Petra Schneider. Foto: privat
27

Kreis Ahrweiler. Am 23. April 2026 ist es wieder so weit: Der bundesweite Girls‘ Day/Boys‘ Day bietet jungen Menschen die Gelegenheit, spannende Einblicke in verschiedene Berufsfelder zu erhalten. Auch die CDU-Landtagsfraktion beteiligt sich erneut an diesem Aktionstag und lädt Schülerinnen und Schüler ein, einen Blick hinter die Kulissen der Landespolitik zu werfen.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild. Foto: pixabay.com
83

Im Bereich der Ahrtalbahn könnte es nachts etwas lauter werden:

Ab 15.04.: Schleifzüge fahren auf der Ahrstrecke

Kreis Ahrweiler. Seit Dezember 2025 fahren die Züge wieder vollständig auf der gesamten Ahrstrecke zwischen Remagen und Ahrbrück. Seit März 2026 sind beide verkehrenden Linien rein elektrisch und damit umweltfreundlicher unterwegs. Damit die neuen Schienen nun noch einen „letzten Schliff“ erhalten können, wird nachts ein Schleifzug unterwegs sein. Dies betrifft die folgenden Zeiträume und Abschnitte:

Weiterlesen

9

Ausbau der Ladeinfrastruktur am Rathaus

Neuer Schub für die Elektromobilität

Meckenheim. Das regionale Energieunternehmen e-regio erweitert die Ladeinfrastruktur in Meckenheim und schafft am Rathausparkplatz zusätzliche Möglichkeiten zum komfortablen Laden von Elektrofahrzeugen. Aufgrund der hohen Nutzung der bestehenden Ladesäule werden derzeit zwei neue AC-Ladesäulen mit insgesamt vier Ladepunkten installiert. Die neuen Ladepunkte sind so angeordnet, dass sie von jeweils zwei Parkbuchten optimal erreichbar sind.

Weiterlesen

11

Allgemeine Berichte

Ortsübliche Bekanntmachung

Sinzig. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde _Sinzig_______ In der Gemarkung __Bodendorf______, Flur __13__, Flurstücke __124/1, 133______ wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am _17.3.2026_ eine Grenzniederschrift angefertigt.

Weiterlesen

Monatliche Anzeige
Dauerauftrag 2026
Anzeige Haushaltsauflösungen und Ankauf
Innovatives rund um Andernach
Schulze Klima -Image
Maschinenbediener, Staplerfahrer
Rund ums Hause Mayen/Mendig
Vortrag: Arthrose des Hüft- und Kniegelenk
Ostergruß
Tag der offenen Tür
Kreishandwerkerschaft - Anzeige Pool
Rund ums Haus
Ostergrußanzeige
Feierabendmarkt Bad Neuenahr / o.B. Sponsoring
Osteraktion
Mitarbeiter IT-Administrator
Stellenanzeige Personalreferent/in