Politik | 21.07.2020

Verwaltungsgericht Koblenz

Keine verkehrsbehördlichen Maßnahmen zur Lärmreduzierung

Klage eines Anwohners in der Aachener Straße in Koblenz-Rübenach

Koblenz-Rübenach. Ein Anwohner der Aachener Straße in Koblenz-Rübenach hatte mit seiner Klage auf Anordnung verkehrsberuhigender Maßnahmen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz keinen Erfolg. Die beklagte Stadt habe zu Recht von den begehrten Maßnahmen abgesehen, weil diese bestenfalls zu einer minimal spürbaren Lärmminderung führen würden, so das Gericht.

Die Verkehrsbelastung der Aachener Straße mit durchschnittlich rund 10.000 Kfz pro Werktag - am Anwesen des Klägers sogar mit durchschnittlich rund 11.000 bis 12.000 Kfz pro Werktag - ist bereits seit längerer Zeit Gegenstand intensiver Diskussionen. Nach erfolglosem Antrag auf verkehrsbehördliches Einschreiten bei der Stadt Koblenz erhob der Kläger im Jahr 2014 erstmals Klage zum Verwaltungsgericht Koblenz. Diese hatte insofern Erfolg, als das Gericht der Stadt mit Urteil aus dem Jahr 2015 aufgab zu ermitteln, welche konkreten Lärmminderungswerte überhaupt erreicht werden könnten. Anschließend sei zu prüfen, ob Maßnahmen möglich seien, die zu einer spürbaren Entlastung führen könnten.

In der Folge ließ die Stadt Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrsanalysen durchführen und holte eine ergänzende Stellungnahme zu einem schalltechnischen Gutachten ein. Daraufhin lehnte sie den Antrag des Klägers ab. Ausgehend von der tatsächlich gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeit von 35,6 km/h könne weder durch eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung noch durch ein Lkw-Durchfahrtsverbot und noch nicht einmal durch die Kombination verschiedener Maßnahmen eine spürbare Pegelreduzierung erreicht werden. Hiermit war der Kläger nicht einverstanden, erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage gegen die Stadt und rügte eine fehlerhafte Ermessensausübung. Ferner sei unberücksichtigt geblieben, dass auch die Abgasbelastung in der Aachener Straße die Grenzwerte überschreite. Zudem führe der Verkehr zu solch erheblichen Erschütterungen, dass bereits Schäden an seinem Haus entstanden seien.

Klage wurde abgewiesen

Die Koblenzer Verwaltungsrichter wiesen die Klage ab. Die Entscheidung der Beklagten, von Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms in der Aachener Straße abzusehen, sei ermessensgerecht. Die dort herrschende Lärmbelastung liege zwar jenseits des Ortsüblichen und Zumutbaren, was die Beklagte grundsätzlich berechtige, zum Schutz der Wohnbevölkerung verkehrsbehördliche Maßnahmen zu ergreifen. Dies sei aber jedenfalls dann nicht zwingend, wenn – wie hier – die Grenzwerte der Lärmschutzrichtlinien nicht erreicht würden. Dann sei lediglich ein Interessenausgleich vorzunehmen, was ordnungsgemäß geschehen sei. Die Beklagte habe – wie vom Verwaltungsgericht im Jahr 2015 aufgegeben – den Sachverhalt vollumfänglich ermittelt und in ihre Entscheidung alle betroffenen Belange eingestellt. Das Ergebnis, wonach das Interesse des Klägers hinter die Belange des Straßenverkehrs und der Verkehrsteilnehmer sowie die Interessen der Anlieger umliegender Wohnstraßen (wohin sich der Verkehr verlagern könnte) zurückzutreten habe, sei nicht zu beanstanden. Denn das Ergreifen verkehrsbehördlicher Maßnahmen könnte allenfalls zu einer kaum spürbaren Lärmreduzierung führen. Beeinträchtigungen durch Abgase und Erschütterungen habe die Beklagte nicht berücksichtigen müssen, weil diese vom Antrag des Klägers nicht umfasst und daher gar nicht Gegenstand des Verwaltungsverfahrens gewesen seien.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

Pressemitteilung des

Verwaltungsgerichts Koblenz

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Kommentare
26.07.202012:22 Uhr
juergen mueller

Es war an der Zeit, dass dieses Thema mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt wurde,da es doch ein Schattendasein führte,obwohl dieses Thema auch andere Kommunen betreffen dürfte.Normal ist,dass es Befürworter u.Gegner dieser Entscheidung gibt.Nicht normal ist,wenn ein Herr NIEMANN mit seinen 72 Jahren,in RÜBENACH aufgewachsen,äussert,dass zu seiner Zeit die Fahrzeuge,vor allem die TRAKTOREN (???) lauter gewesen seien u.er dies auch überlebt hätte - OHNE zu bedenken,dass man das Verkehrsaufkommen zu seiner Zeit NICHT mit dem der Heutigen vergleichen kann.Ein Herr SCHMITZ hat das Urteil mehrmals lesen müssen um dann daraus zu schließen,dass die Entscheidung die Richtige war,eine Folgerung OHNE fundiertes Hintergrundwissen,da er sich mit Sicherheit NICHT die Mühe gemacht hat (wie die Meisten ebenso),die Gutachten,Analysen,die von der STADT in Auftrag gegeben wurden u.die Grundlage für diese Entscheidung darstellten,zu lesen (mehrmals am Besten).

24.07.202012:04 Uhr
Gabriele Friedrich

Es ist völlig egal, um was es geht. Wenn Sie Hilfe brauchen, Mißstände anprangern- dann stehen Sie alleine da.
Geschäftsleute denken zuerst an sich selber, Bürger "vor Ort" sehen gerne weg. Es setzt sich niemand mehr ein für die Belange eines Einzelnen, einer Familie oder einer kleineren Gruppe.
In unserem Land herrscht die Gleichgültigkeit, die Verblödung und vor allem ist bei den Bürgern kein politischer Wille mehr da. Kein Wunder also, das so viele Politiker versagen, Behörden überarbeitet und auch Richter teils sehr überfordert sind. Anwälte braucht es auch eigentlich nicht, die bekommen ihr Geld- so oder so. Wirkliches Interesse sehe ich schon lange nicht mehr.
Ja keine Unannehmlichkeiten, lieber etwas ertragen. Darin sind die Deutschen Meister.
Der Anwalt hätte das wissen müssen mit den Schadstoffen, etc.
Wieder eine Branche, die nicht für Fehler oder Versäumnisse haften müssen.
Armutszeugnisse-jeden Tag- überall !

24.07.202002:46 Uhr
juergen mueller

Erwartungsgemäß wurde gegen den Kläger entschieden mit einer Begründung,die nicht nachvollziehbar ist.MASTERPLAN/LÄRMAKTIONSPLAN 2014/2016/2018 Stadt KOBLENZ sagen etwas anderes aus (die muss man allerdings genau gelesen u.verstanden haben).Desweiteren wurden vom Kläger/der BÜRGERINIATIVE RÜBENACH über "JAHRE tagtäglich und des Nachts" erfolgte Geschwindigkeitsmessungen sowie Messungen über das tägliche Verkehrsaufkommen gegenüber denen der STADT als nicht relevant abgetan,Messungen/Verkehrsanalysen der STADT jedoch,die lediglich in "einem" Tag/Nachtzeitraum im Stundentakt durchgeführt wurden anerkannt - Untersuchungen der STADT,denen jede Realität abzusprechen ist.Offensichtliches Desinteresse örtlicher Politik,der Bevölkerung vor Ort,vor allem der im Ort ansässigen Unternehmen,deren Wort sicherlich eine gewichtige Rolle gespielt hätte,geht seit jeher "vor" Unterstützung nach dem Motto:"Ist halt so" - die Mitglieder der BÜRGERINITIATIVE ausgenommen.
Ein Armutszeugnis.

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