Politik | 01.07.2016

Neue Katzenschutzverordnung der Verbandsgemeinde Brohltal

Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen

Niederzissen. Im Gebiet der Verbandsgemeinde Brohltal müssen freilaufende Katzen seit dem 1. Juli 2016 kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal hat hierfür eine Rechtsverordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen erlassen. Ziel der neuen Verordnung ist einerseits der Schutz von frei laufenden Katzen sowie andererseits die Eindämmung des Leids frei lebender sowie herrenloser Katzen.

Die Halter von Katzen sind demnach verpflichtet, ihre freilaufenden Katzen von einem Tierarzt auf eigene Kosten kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Die Kennzeichnung kann mittels Tätowierung oder durch Einsetzen eines Mikrochips erfolgen und muss anschließend beim Deutschen Tierschutzbund e.V. unter www.registrier-dein-tier.de oder bei der Tierschutzorganisation Tasso unter www.tasso.net durchgeführt werden. Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mikrochips oder der Tätowierung der Name und die Anschrift des Halters in die kostenfreien Haustierregister eingetragen werden.

Die „Katzenschutzverordnung“ gilt für die Kastration der Tiere ab dem Beginn des sechsten Lebensmonats. Die Kennzeichnung kann früher als die Kastration erfolgen, muss aber spätestens bei der Kastration durchgeführt werden. Für Zuchtkatzen können auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden.

Das Ordnungsamt kann einen Nachweis über die Kastration und Registrierung verlangen und gegebenenfalls auf Kosten der Halter eine Kastration anordnen. Als Katzenhalter gelten auch diejenige, die freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellen. Wer sich nicht an die Kastrationspflicht hält, muss mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten rechnen.

Pressemitteilung der

Verbandsgemeinde Brohltal

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Bildergalerien
Daueranzeige
Werbeplan 2026
schlüsselfertiger Badausbau
Print + Toaster Banner + Social Media Ad M
Innovatives aus Weißenthurm
Kirmes in Brohl
Empfohlene Artikel
Die Straße „Am Gartenschwimmbad“ wird für 2,1 Millionen Euro fit für den Verkehr zum Are-Gymnasium und zum neuen Hallen- und Freizeitbad gemacht.  Foto: GS
256

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Rat der Kreisstadt hat die Vorplanung zur flutbedingten Wiederherstellung der Straße „Am Gartenschwimmbad“ freigegeben und die Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft (AuEG) mit der weiteren Umsetzung beauftragt. Bestandteil der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Verkehrsanlagen einschließlich einzelner Entwässerungseinrichtungen.

Weiterlesen

: Blick auf den trockengelegten Mühlenteich mit dem Mühlrad am Herderweg.  Foto: GS
69

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Kein Stadtrat in Bad Neuenahr-Ahrweiler ohne das Thema Wiederaufbau. So wurde in der jüngsten Sitzung am Montagabend erneut die Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft (AuEG) einstimmig mit entsprechenden Maßnahmen beauftragt. Ein Blick in die Details.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Beim Überqueren dieser Stelle wurde der junge Mann fortgerissen. Foto: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
2514

Der junge Mann wurde von der Strömung mitgerissen und wird seither vermisst

28.06.: Schwerer Unfall am Rhein: 20-Jähriger verschwindet spurlos

Region. Am 28.06.2026, gegen 18:45 Uhr, hielt sich ein 20-jähriger Mann gemeinsam mit Freunden am Rhein in Höhe des Binger Mäuseturms (Rheinkilometer 530,1) auf. Beim Überqueren einer Wasserrinne geriet er in die Strömung, ging unter und wurde anschließend nicht mehr gesehen.

Weiterlesen