Politik | 01.07.2016

Neue Katzenschutzverordnung der Verbandsgemeinde Brohltal

Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen

Niederzissen. Im Gebiet der Verbandsgemeinde Brohltal müssen freilaufende Katzen seit dem 1. Juli 2016 kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal hat hierfür eine Rechtsverordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen erlassen. Ziel der neuen Verordnung ist einerseits der Schutz von frei laufenden Katzen sowie andererseits die Eindämmung des Leids frei lebender sowie herrenloser Katzen.

Die Halter von Katzen sind demnach verpflichtet, ihre freilaufenden Katzen von einem Tierarzt auf eigene Kosten kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Die Kennzeichnung kann mittels Tätowierung oder durch Einsetzen eines Mikrochips erfolgen und muss anschließend beim Deutschen Tierschutzbund e.V. unter www.registrier-dein-tier.de oder bei der Tierschutzorganisation Tasso unter www.tasso.net durchgeführt werden. Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mikrochips oder der Tätowierung der Name und die Anschrift des Halters in die kostenfreien Haustierregister eingetragen werden.

Die „Katzenschutzverordnung“ gilt für die Kastration der Tiere ab dem Beginn des sechsten Lebensmonats. Die Kennzeichnung kann früher als die Kastration erfolgen, muss aber spätestens bei der Kastration durchgeführt werden. Für Zuchtkatzen können auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden.

Das Ordnungsamt kann einen Nachweis über die Kastration und Registrierung verlangen und gegebenenfalls auf Kosten der Halter eine Kastration anordnen. Als Katzenhalter gelten auch diejenige, die freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellen. Wer sich nicht an die Kastrationspflicht hält, muss mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten rechnen.

Pressemitteilung der

Verbandsgemeinde Brohltal

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