Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Grundsteuer
Klares Konzept und klare Meinung der CDU Rheinbach
Rheinbach. Die CDU Rheinbach begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, in dem es die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien für verfassungswidrig erklärte und hofft auf eine ausgewogene und damit gerechtere Lösung. Wie das Gericht, so sieht auch die CDU Rheinbach eine gravierende Ungleichbehandlung bei der Festsetzung der Grundsteuer B. „Die große Ungerechtigkeit der bisherigen Regelung liegt darin, dass durchaus vergleichbare Grundstücke inkl. der sich darauf befindlichen Immobilien zu extrem unterschiedlichen Grundsteuern veranlagt werden“, so der stellvertretende CDU-Parteivorsitzende Joachim Schneider. Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer B ist die vom Finanzamt aufgrund des vor circa 40 Jahren ermittelten Einheitswertes festgesetzte Steuermesszahl. In Zusammenhang mit den jeweiligen Hebesätzen wird daraus von der Stadtverwaltung die Grundsteuer B berechnet. Diese Regelung führt dazu, dass die Grundsteuer B benachbarter Grundstücke gleicher Größe die sich darauf befindlichen unterschiedlich alten Immobilien mit einer Spanne von 200 bis 2000 Euro belastet werden. Würde auf dem selben Grundstück ein gleichgroßes Gebäude errichtet, würde sich die Grundsteuer wegen der immens gestiegenen Erstellungskosten um das bis zu zehnfache erhöhen. Entscheiden sich junge Familien für eine nachhaltige ökologisch und energetisch wertvolle Immobilie, werden sie durch diese Art der Besteuerung dafür mit einer jährlichen Belastung von fast zwei Monatsmieten "bestraft". Weil aber die Grundsteuer B neben der Gewerbesteuer für alle Kommunen die wichtigste Einnahmequelle ist, muss deren Ertragsaufkommen in seiner Höhe erhalten bleiben. Das gilt auch für Rheinbach, wo mit diesen Steuern die allseits gelobte Infrastruktur und der daraus resultierende hohe Wohnwert finanziert werden. Diese Kosten sind solidarisch, aber ausgewogen von allen Bürgerinnen und Bürgern zu tragen. „Wir werden uns mit voller Kraft dafür einsetzen, Berechnungsgrundlagen zu finden, die sowohl die Grundstücks- und Immobilienwerte berücksichtigen und somit zu einer gerechteren Besteuerung führen", so Schneider für die CDU Rheinbach.
Pressemitteilung der
CDU Rheinbach
