Politik | 27.06.2017

Klarstellung der Stadtverwaltung zu einem Arbeitsgerichtsprozess

Sinzig Aus verschiedenen Presseberichten konnte der Eindruck entstehen, dass der Personalrat bei der Kündigung eines städtischen Mitarbeiters nicht beteiligt worden wäre. Alle vier Jahre finden turnusmäßig Personalratswahlen statt, so auch bei der Stadtverwaltung Sinzig. Bei dem anhängigen Prozess vor dem Arbeitsgericht war der aktuelle, seit dem 09. Mai 2017 im Amt befindliche Personalrat nicht eingeschaltet. Die Kündigung des Mitarbeiters wegen Betrug wurde bereits im März 2015 ausgesprochen. Bei diesem Verfahren war der seinerzeitige Personalrat beteiligt und hat seine Zustimmung zur Kündigung gegeben. Diese Tatsache bitten wir zur Kenntnis zu nehmen.

Stadtverwaltung Sinzig

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