FWG Brohl-Lützing
Kommunalaufsicht ordnet Wiederholung der Gemeinderatswahl an
Brohl-Lützing. In Brohl-Lützing, Ortsteil Niederlützingen muss am kommenden Sontag, den 25. August, die Wahl des Gemeinderates wiederholt werden. Die Wiederholungswahl beschränkt sich auf den Wahlbezirk 112 (Niederlützingen). In den beiden Wahlbezirken 110 und 111, beide Ortsteil Brohl, braucht hingegen nicht neu gewählt werden.
Warum muss die Wahl des Gemeinderates wiederholt werden? Bei der Wahl am 9. Juni 2024 wurden im Wahlbezirk Niederlützingen 5 ausgefüllte Stimmzettel für den Stadtrat Bad Breisig in der Urne für den Gemeinderat Brohl-Lützing festgestellt.
Nach Prüfung des Kreiswahlleiters ist es wahrscheinlich, dass diese Stimmzettel durch fehlerhafte Zusammenstellung der Briefwahlunterlagen in den Empfängerkreis der Wählenden gelangt sind. Dadurch liegt ein Verstoß gegen einen gesicherten und geordneten Ablauf des Wahlverfahrens vor.
In Verbindung mit dem sehr knappen Wahlergebnis zwischen der Wählergruppe Schäfer und der Freien Wählergruppe (der Unterschied zwischen den beiden angetretenen Wählergruppen betrug bei 21.245 gültigen Stimmen nur 19 Stimmen) hat die Kommunalaufsicht angeordnet, dass die Wahl im Wahlbezirk Niederlützingen am Sonntag, 25. August wiederholt werden muss.
An den Kandidatenlisten ändert sich nichts und auch der Kreis der Wahlberechtigten ist identisch mit dem von der Wahl am 9. Juni 2024.
Die FWG weist darauf hin, dass sich das Wahllokal diese Mal allerdings im Feuerwehrhaus befindet, da die Lavahalle momentan aus Sicherheitsgründen für jegliche Nutzung gesperrt ist.
Pressemitteilung der
FWG Brohl-Lützing
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