Forstamt Dierdorf: Pfade im Naturpark Rhein-Westerwald
Konflikte zwischen Radfahrern und Wanderern
Kreis Neuwied. An den letzten Wochenenden, bei herrlichem Wetter, konnte man auf den Straßen und Waldwegen im Naturpark Rhein-Westerwald unzählige Radfahrerinnen und Radfahrer sehen. Um den Frühlingswald zu erkunden, ist dies eine großartige Art der Fortbewegung. Die meisten blieben, bei der Ausübung ihres Hobbys auf den festen Wegen. Aber einige fuhren auch auf schmalen Pfaden. Auf diesen kam es dann zu teils gefährlichen Begegnungen mit anderen Waldbesuchern, die zu Fuß unterwegs waren. Solche Pfade sind aber den Wanderern vorbehalten und für Radfahrer gesperrt. Das Landeswaldgesetz sieht in der Befahrung mit Rädern außerhalb von Straßen und Waldwegen eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 Abs. 3. Ein Waldweg ist ein nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeter dauerhaft angelegter oder naturfester Wirtschaftsweg, der für den forstwirtschaftlichen Verkehr mit PKW und LKW geeignet und bestimmt ist. Fußwege- und pfade, Rückegassen und Maschinenwege sind keine Waldwege im Sinne des Landeswaldgesetzes. Solche Pfade sollten von Radfahrern nicht mehr benutzt werden.
Pressemitteilung
Forstamt Dierdorf
