SPD-Antrag zu Querung Radweg/L163 in Heimerzheim

Kreis lehnt verkehrsrechtliche Maßnahme ab

Kreis lehnt verkehrsrechtliche Maßnahme ab

Tobias Leuning und Anna Peters an der betreffenden Stelle. Foto: privat

17.05.2022 - 14:24

Swisttal. Der Rhein-Sieg-Kreis lehnt in seiner Stellungnahme als Straßenverkehrsbehörde den Antrag der SPD-Politiker Tobias Leuning und Anna Peters auf verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an der Querung des Swist-Radwegs über die Landesstraße 163 zwischen Swisttal-Heimerzheim und Metternich ab. Weil keine Gefahrenlage bestehe, sei die Voraussetzung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h sowie die Anbringung von Hinweisschildern „Achtung Radverkehr“ nicht gegeben. Die Errichtung einer von Peters und Leuning vorgeschlagenen Querungsinsel würde das Straßenverkehrsamt befürworten. Dafür sei aber der Landesbetrieb Straßen zuständig.

„Statt einer schnellen und einfachen Verbesserung der Situation wird das Thema auf eine andere Behörde verschoben. Fahrradfreundlich ist das nicht“, zeigen sich Peters und Leuning enttäuscht. Die Begründungen seien nicht wirklich nachvollziehbar. „Dass immer wieder mit unauffälliger Unfalllage argumentiert wird, kann ich nicht verstehen. Wenn was passiert, ist es zu spät“, so Kreistagsabgeordnete Anna Peters. Außerdem sei die Situation sehr übersichtlich und das durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau mit über 80 km/h zwar über den erlaubten 70 km/h, aber dennoch angepasst.

Ein Vergleich, wie ihn Leuning und Peters gezogen hatten, mit der L281 in Bornheim, wo an der Kreuzung des Radwegs nach Hersel der Verkehr auf gerader Strecke auf 50 km/h gebremst und mit „Achtung Radverkehr“ gewarnt wird sowie eine Querungsinsel für Fußgänger und Radfahrende existiert, sei unzulässig, weil dort der Bürgermeister verkehrsrechtliche Anordnungsbehörde sei und für Swisttal der Landrat. Braucht es für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik im Kreis also einen neuen Landrat?

Pressemitteilung

SPD Swisttal

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