Landkreis Mayen-Koblenz, Deutsche Bahn und LBM arbeiten bei Neubau der K 82 eng zusammen
Kreisausschuss bewilligt Auftragsvergabe für den Bau eines hochwasserfreien Übergangs nach Niederwerth
Kreis MYK. Der Neubau des hochwasserfreien Übergangs (K 82) von Vallendar auf die Insel Niederwerth sowie die Beseitigung des höhengleichen Übergangs beschäftigt die Menschen und Verwaltungen im Kreis seit Jahrzehnten. In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreisausschuss die Verwaltung damit beauftragt, die Bauleistung zur Errichtung des Überführungsbauwerks an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. „Mit dem heutigen Beschluss des Kreisausschusses haben wir einen wichtigen Meilenstein für die Neuanbindung der Insel Niederwerth erreicht. Die hochwasserfreie Anbindung der K 82 an die Bundesstraße 42 in Vallendar ist ein notwendiger Schritt zur Gewährleistung einer kontinuierlichen und dauerhaften Verbindung zwischen den beiden Orten“, betont Landrat Dr. Alexander Saftig, der sich über den zeitnahen Baustart im Mai freut. Die Bauzeit erstreckt sich voraussichtlich bis Februar 2026.
Darüber hinaus stimmten die Ausschussmitglieder Mehrkosten von rund 1 Million Euro zu. Der Mehrbedarf sowie die Gesamtkosten der Baumaßnahme in Höhe von rund 14 Millionen Euro werden von der Kreisverwaltung vorfinanziert und anschließend zu 100 Prozent durch die Kostenträger Bund, Bahn und das Land Rheinland-Pfalz erstattet. Die Mittel dafür sind in den Haushaltsplänen 2023 bis 2026 eingestellt.
Da es sich bei der Maßnahme um eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme handelt, sind die DB Netz AG als Baulastträger für den Schienenverkehr und der Landkreis Mayen-Koblenz als Baulastträger der K 82 beteiligt. Für die Planung und die Durchführung der Maßnahme sind der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) und die Deutsche Bahn, aufgrund der kreuzenden Bahntrasse, gemeinsam verantwortlich. Anlass für die Baumaßnahmen zur Neuanbindung der K 82 an die B 42 ist insbesondere die eingeschränkte Erreichbarkeit der Insel Niederwerth bei Hochwasser. Zudem geht es um die Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs und die eingeschränkte Nutzung aufgrund der geringen Durchfahrtshöhe der vorhandenen Bahnunterführung.
Pressemitteilung Kreis MYK
Symbolbild. Quelle: Pixabay
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