Politik | 07.01.2016

Bericht des Rhein-Sieg-Kreises:

Kreisausschuss des Rhein-Sieg- Kreises tagte 2015 neunmal

Rhein-Sieg-Kreis. In ihm werden nicht nur die Beschlüsse des Kreistags vorbereitet, sondern auch viele Entscheidungen im Laufe eines Jahres getroffen: der Kreisausschuss des Rhein-Sieg-Kreises. Neunmal sind seine Mitglieder im Jahr 2015 zusammenkommen.

Dabei trafen sie Entscheidungen unter anderem über die Nutzung der RWE-Aufsichtsratsgelder von Landrat a.D. Frithjof Kühn für die Flüchtlingshilfe im Rhein-Sieg-Kreis. Des Weiteren entschied das siebzehnköpfige Gremium, bestehend aus sechzehn Kreistagsmitgliedern und Landrat Sebastian Schuster, über ein Konzept zur Verwendung der vom Bund zurückgezahlten Haushaltsmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Diese Gelder sollen schwerpunktmäßig der Flüchtlingshilfe, mit Unterstützung von Deutschkursen und Förderung der ehrenamtlichen Arbeit, zu Gute kommen. Auch obliegen dem Kreisausschuss Entscheidungen über Auftragsvergaben bei Bauleistungen mit einem Auftragswert ab 400.000 Euro. Des Weiteren erteilten die Mitglieder des Kreisausschusses ihre Zustimmung zur Geschäftsordnung für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege im Rhein-Sieg-Kreis. Gleichermaßen entschieden sie über die Geschäftsordnung des Inklusions-Fachbeirates.

In der weiteren Beratung standen regelmäßig Berichte über die Flüchtlingssituation im Rhein-Sieg-Kreis auf der Tagesordnung. Auch wird im Kreisausschuss die Arbeit der Fachausschüsse begleitet. Dies geschieht durch die Vorberatung von politischen Anträgen und ihren Verweis in den jeweiligen Fachausschuss wie auch durch die Kenntnisnahme von Niederschriften beziehungsweise die Beratung oder auch Genehmigung von Beschlussempfehlungen.

Weitere Themen der Beratungen waren die Einrichtung und der Betrieb einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage auf der BAB 59 und die Fortschreibung des Nahverkehrsplans – insbesondere mit der Neukonzeption des Busnetzes Swisttal und des Optimierungskonzepts Meckenheim. Auch ging es um Beratungen über den Aufnahmeantrag des Rhein-Sieg-Kreises zur Mitgliedschaft in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V., die Instandsetzung der Kreisstraße K 58, Wachtbergring in Wachtberg und der Fortschreibung des Kulturlandschaftsprogramms des Rhein-Sieg-Kreises.

Falls eine rechtzeitige Einberufung des Kreistags nicht möglich ist, gehört es gemäß der Kreisordnung (Paragraf 50, Absatz 3) ebenfalls zur Aufgabe der Mitglieder des Kreisausschusses, Eilbeschlüsse – in der Regel zur Umbesetzung von Ausschüssen – zu fassen und Dringlichkeitsentscheidungen zu genehmigen.

Der Kreisausschuss des Rhein-Sieg-Kreises beschließt über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht dem Kreistag vorbehalten sind oder soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Er hat insbesondere die Beschlüsse des Kreistags vorzubereiten und die Geschäftsführung des Landrats zu überwachen. Außerdem entscheidet der Kreisausschuss in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Kreistags unterliegen, falls eine Einberufung des Kreistags nicht rechtzeitig möglich ist. Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat und 16 Kreistagsmitgliedern (7 der CDU-Kreistagsfraktion, 4 der SPD-Kreistagsfraktion, 2 der Kreistagsfraktion DIE GRÜNEN, ein Mitglied der FDP-Kreistagsfraktion, ein Mitglied der Kreistagsfraktion DIE LINKE und ein Mitglied der AfD-Kreistagsfraktion).

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Rhein-Sieg-Kreis

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