Politik | 12.07.2017

Rhein-Sieg-Kreis informiert

Kreistag beschließt Katzenschutzverordnung

Katzen ab sofort kastrieren und mit Chip registrieren lassen

Rhein-Sieg-Kreis. Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner jüngsten Sitzung eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Diese umfasst eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen. „Katzenhalterinnen und Katzenhalter im Rhein-Sieg-Kreis, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren sind verpflichtet, diese im Alter ab fünf Monaten von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Darüber hinaus müssen die Katzen durch einen Mikrochip gekennzeichnet und bei einem Haustierregister „Tasso“ oder „Deutsches Haustierregister“ registriert werden“, stellt Dr. Hanns von den Driesch, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises die neue Verordnung zum aktiven Tierschutz vor. Der Nachweis über die Kastration ist der Veterinärbehörde des Kreises auf Verlangen vorzulegen. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden. Die Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Erforderlich wurde die Katzenschutzverordnung, weil die Population der im Rhein-Sieg-Kreis lebenden, verwilderten Hauskatzen trotz jahrelanger Kastrationsaktionen der ehrenamtlich tätigen Tierschutzvereine nicht sinkt. Nach Schätzung der Vereine leben im Rhein-Sieg-Kreis circa 10.000 verwilderte Katzen, Tendenz steigend.

Katzen sind bereits im Alter von vier bis sechs Monaten geschlechtsreif und können zweimal pro Jahr Nachwuchs bekommen, wobei pro Wurf mit bis zu sieben Welpen gerechnet werden kann. Da die frei lebende Katzenpopulation auf sich gestellt ist und ihnen keinerlei Gesundheitsvorsorge, wie beispielsweise Impfungen und Entwurmungen zugutekommt, verbreiten sich vor allem Infektionen durch Viren wie Katzenschnupfen, Katzenseuche oder Katzenleukämie sehr schnell unter den Tieren. Auch unbehandelt bleibende Verletzungen, insbesondere aus Revierkämpfen, können zu schwersten Infektionen führen, an denen die Tiere langsam und qualvoll zugrunde gehen. Zahlreiche Katzen verenden bereits als Jungtiere an angeborenen oder erworbenen Infektionen oder schlicht an Unterernährung. Der Gesundheitszustand vieler dieser Tiere ist nicht nur teilweise erschreckend schlecht. Die Population streunender Katzen übt darüber hinaus einen starken Jagddruck auf schützenswerte Populationen von Kleinvögeln, bodenbrütenden Vogelarten, Kleinsäugern und Reptilien aus. Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei verwilderten Katzen nicht auf natürliche Weise. Natürliche Feinde gibt es nicht.

Nicht kastrierte, in menschlicher Obhut gehaltene Katzen, nehmen beim Freigang unweigerlich Kontakt mit verwilderten Katzen auf, wobei sie kontinuierlich zu deren Vermehrung beitragen. „Die Katzenschutzverordnung soll dazu beitragen, in diesen Mechanismus unkontrollierter Vermehrung, Krankheiten und Unterernährung einzugreifen“, erklärt Dr. Hanns von den Driesch das Ziel der jetzt beschlossenen gesetzlichen Regelung.

Die Katzenschutzverordnung ist ab 7. Juli 2017 auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen nachzulesen.

Das Veterinäramt appelliert an alle Katzenhalter: Lassen Sie Ihre Katze kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen! Denn wer seine Katze kastrieren lässt, beweist Tierliebe und Verantwortungsbewusstsein und leistet einen wirkungsvollen Beitrag zum Tierschutz!

Pressemitteilung

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