Politik | 10.04.2019

Kreiswahlausschuss entschied einstimmig

Kreistagswahl: Sinziger Wählerunion darf nicht antreten

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Sechs Parteien und die FWG stehen auf dem Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag des Kreises Ahrweiler, der bei der Kommunalwahl am 26. Mai neu gewählt wird. Es handelt sich in der Reihenfolge auf dem Wahlzettel um die SPD, die CDU, die AfD, die FDP, Bündnis 90/Die Grünen, die FWG und die Partei DIE LINKE. Der Kreiswahlausschuss ließ gestern Nachmittag die entsprechenden Wahlvorschläge einstimmig zu. Für den Kreistag sind 46 Mitglieder zu wählen.

Nicht zur Wahl antreten wird hingegen die Liste der Sinziger Wählerunion (SWU), auch dies entschied das Gremium einstimmig. Die SWU um Helga Schmitt-Federkeil konnte nicht die notwendige Anzahl der gesetzlich geforderten Unterstützungsunterschriften vorweisen, erläuterte der Kreisbeigeordnete Horst Gies (CDU), der in Abwesenheit von Kreiswahlleiter Landrat Dr. Jürgen Pföhler (CDU) die Sitzung leitete. Zum Teil seien die Unterschriften nämlich bereits vor der Versammlung zur Aufstellung des Wahlvorschlages eingeholt worden und damit ungültig.

166 ungültige Unterschriften eingereicht

230 Unterschriften waren beizubringen, 248 hatte die SWU eingereicht – davon konnte allerdings nur 166 als gültig anerkannt werden. „Was haben die Leute überhaupt unterschrieben?“, fragte sich Gies, denn der endgültige Wahlvorschlag könne es ja nicht gewesen sein. Schmitt-Federkeil hatte tags zuvor noch versucht, die Verantwortung für den Fauxpas auf das Wahlamt der Stadtverwaltung Sinzig abzuwälzen, eine entsprechende E-Mail an den Landeswahlleiter zitierte Gies ausführlich. Allerdings hatte der dortige zuständige Beamte der Stadt Sinzig gestern Morgen an Eides statt versichert, der SWU niemals dazu geraten zu haben, die Unterschriften vor der Aufstellungsversammlung zur sammeln, wie Schmitt-Federkeil behauptet hatte. So sah sich der Ausschuss gezwungen, den Wahlvorschlag der SWU nicht zuzulassen. Ein unmittelbarer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Wahlausschusses ist aus Gründen der Sicherung des Wahltermins nicht vorgesehen. -JOST-

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