Leserbrief zu BLICK aktuell Unkel, Ausgabe 2020/36, S. 8
Kritik an „BI Erpel“
Inhaltliche Erläuterungen zu Schreiben der BI Erpel
Erpel. Ohne Zweifel ist es schwierig, eine gerechte Lösung für die Bemessung der Beiträge für den Straßenausbau zu finden. Aus diesem Grund wurde von der CDU Erpel der Antrag der Landes-CDU, die Kosten der Straßenausbauten mit Steuermitteln zu finanzieren, unterstützt. Im vergangenen Jahr hat dann die Landesregierung die sinnvollste Lösung darin gesehen und auch beschlossen, dass nunmehr alle Gemeinden die wiederkehrenden Beiträge einführen müssen. Dies wird auch der BI bekannt sein. Aus diesem Grund sind die Einlassungen der BI bei der jetzigen Gesetzeslage nicht nachvollziehbar.
Die Aussage der BI, dass die Einführung der wkB vom Ortsgemeinderat gegen die Mehrheit der Bevölkerung beschlossen wurde, ist nicht durch Fakten belegt und somit haltlos. Die von der BI beantragte Durchführung eines Bürgerentscheides und des Bürgerbegehrens wurde von Gemeinderat nicht blockiert, sondern aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Die eingereichte Klage der BI auf Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Der Beschluss des Gemeinderates wurde damit bestätigt.
Für die Verantwortlichen der Gemeinde war dies nicht nur mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Die entstandenen Gerichtskosten - auch die Gerichtskosten für die BI - mussten von der Gemeinde getragen werden. Die unterschwellige Andeutung über „begünstigte“ Ratsmitglieder suggeriert Vorteilsnahme und ist eine böswillige Unterstellung. Die Belehrungen über das Wegrücken vom Beratungstisch ist ebenso arrogant wie überflüssig.
Auch die BI sollte erkannt haben, dass das Thema wkB und seine Einführung abgeschlossen ist.
Das Schreiben ist in vielen Punkten unsachlich und darauf angelegt, weiterhin Unfrieden in der Erpeler Bevölkerung zu stiften.
Cilly Adenauer,
Bürgermeisterin a.D.;
Heinrich Holkenbrink,
ehemaliger Beigeordneter;
Gisela Stahl,
ehemaliger Beigeordnete;
Friedel Witten,
ehemaliger Beigeordneter
