Projekte bis Anfang September einreichen
LEADER-Förderung geht in die zweite Runde
Zweiter Aufruf zur Einreichung von Projekten in der Förderperiode 2014 bis 2020
Oberwesel. Nachdem in der ersten Auswahlrunde acht Projekte zu einer Förderung ausgewählt werden konnten, geht die Förderung mit LEADER-Mitteln nun in die nächste Runde: Bis zum 9. September besteht die Möglichkeit, wieder Projekte bei der lokalen Aktionsgruppe (LAG) Welterbe Oberes Mittelrheintal einzureichen. Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die LAG, der Vertreter aus allen gesellschaftlichen Bereichen wie Stiftungen, Verbände, Schulen und Kommunen angehören. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Projektträger können neben Kommunen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden natürlich auch Privatpersonen oder Unternehmen sein. Alle Interessierten sind aufgerufen, ihre Vorschläge in Form einer Projektskizze bei der LAG einzureichen.
Wichtige Eckdaten zum zweiten Projektaufruf
Fördermittel-Budget: 237.842,33 Euro (179.792,33 Euro EU-Mittel,
58.050,00 Euro Landesmittel)
Datum des Aufrufes: 13.06.2016
Einreichungsfrist für Projektskizzen: 9. September 2016 (Ausschlussfrist)
Datum der Projektauswahl durch die LAG: 28. September 2016, 17 Uhr (LAG-Sitzung)
Inhalt des Aufrufes: Projekte, die zur Umsetzung der LILE beitragen Stelle für die Einreichung der Anträge und weitere Auskünfte: Lokale Aktionsgruppe Welterbe Oberes Mittelrheintal, c/o VG St. Goar-Oberwesel, Rathausstraße 6, 55430 Oberwesel, Tel. (0 67 44) 9 11 25, Mail: p.gossler@st.goar-oberwesel.de. Weitergehende Informationen und sämtliche Vordrucke sind auf der Homepage www.lag-welterbe.de zu finden.
Ablauf des Auswahlverfahrens
1. Einreichung des ausgefüllten Projektsteckbriefes und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 9. September 2016).
2. Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit in der LAG-Geschäftsstelle.
3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die LAG bei der Auswahlsitzung.
4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.
5. Formale Antragstellung über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier durch den Projektträger bis spätestens sechs Monate nach erfolgter Projektauswahl.
Es ist zu beachten, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteckbriefe in die Projektauswahl einbezogen werden können. Die Geschäftsstelle der LAG bei der VG St. Goar-Oberwesel steht zur Beratung zur Verfügung.
Pressemitteilung
Verbandsgemeinde
St. Goar-Oberwesel
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