Lokale Aktionsgruppe Mosel
Ländlicher Raum soll noch lebenswerter werden
Zusätzliche Bundesmittel für LEADER-Regionen zur Verbesserung der Daseinsvorsorge
Cochem. Nachdem erst kürzlich die LEADER-Regionen in Rheinland-Pfalz mit dem neuen Förderangebot für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ aufwarten konnten, wird nun eine weitere Fördermöglichkeit, die exklusiv den LEADER-Regionen zur Verfügung steht, angeboten.
Hintergrund ist die Einigung der Bundesländer, sich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) auf die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen zu fokussieren. Rheinland-Pfalz reicht die Bundesmittel an die LEADER-Regionen weiter. Es stehen 2017 einschließlich Verpflichtungsermächtigungen rund 3,1 Millionen Euro zur Verfügung.
Zwei neue Fördermöglichkeiten
Konkret werden zwei neue Fördermöglichkeiten angeboten: Das als „GAK 8.0“ bezeichnete Programm versucht „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ anzusprechen und damit die Grundversorgung im ländlichen Raum zu erhalten und zu verbessern. Hinter der sperrigen Bezeichnung der „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ verbergen sich beispielsweise kleine selbstständige Einzelhändler oder Handwerksbetriebe wie Bäckereien und Metzgereien. „Kleinstunternehmen“ sind Betriebe, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Bei der Förderung geht es um eine rund 40-prozentige Unterstützung der Anschaffung zum Beispiel von Ausrüstungs- und Einrichtungsgegenständen oder auch um die Förderung von Beratung und Planung.
Bauliche Maßnahmen unterstützen
Die Maßnahme GAK 9.0 richtet sich an öffentliche und private Vorhabenträger. Hierbei geht es um die Förderung baulicher Maßnahmen, zum Beispiel den Kauf und den Umbau von Gebäuden oder deren Inneneinrichtung. Denkbar sind beispielsweise Maßnahmen aus dem Bereich alternativer Wohnformen (zum Beispiel Mehrgenerationenhaus, Betreuungsstätte) oder ein Begegnungsraum für Bewohner des ländlichen Raums. Auch öffentliche Einrichtungen zur Förderung der Dorfgemeinschaft oder der Dorfkultur sowie auch die Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von Gebäuden für gemeinschaftliche oder gemeindliche Zwecke können Gegenstand der Förderung sein.
Augenmerk auf Inwertsetzung legen
Besonderes Augenmerk könnte auf die Inwertsetzung von ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen öffentlichen Gebäuden gelegt werden. Kommunen können für ihre Maßnahmen 60 Prozent, private Antragsteller 40 Prozent Zuschuss erhalten. Die Abrechnung eines Vorhabens muss bis Ende Oktober 2017 erfolgen. Details zu den neuen Fördermöglichkeiten gibt es bei der Geschäftsstelle der LAG Mosel ab dem 17. Juli.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten und sämtliche Vordrucke sind zu finden unter www.bernkastel-wittlich.de/lag-mosel.html.
LAG Mosel Geschäftsstelle, Kurfürstenstraße 59, 54516 Wittlich, Zimmer: Gebäude M – M 106, Tel. (0 65 71) 14 22 62, Fax (0 65 71) 14 42 26 2,, Philipp.Gossler@Bernkastel-Wittlich.de.
Pressemitteilung LAG Mosel
