Ausschuss für Bauen, Umwelt und Naturschutz der Verbandsgemeinde tagte
Lärmaktionsplanung für die VG Bad Breisig
Werte von 70 dbA tagsüber und 60 dbA nachts machen das Leben an der B9 gesundheitsschädlich
Bad Breisig. Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Ländern, gegen die die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Denn sie hat es versäumt, die geforderten Lärmaktionspläne aufzustellen.
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Naturschutz der Verbandsgemeinde Bad Breisig beriet in seiner letzten Sitzung daher über dieses brisante Thema. Es geht um die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie/des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Danach muss jede Kommune einen Lärmaktionsplan aufstellen, um Lärmproblemen und ihren Auswirkungen zu begegnen. Und deren hat die Verbandsgemeinde einige vorzuweisen, wie Tobias Klein vom schalltechnischen Büro St. Wendel aufzuzeigen wusste. Sehr informativ und spannend war der Vortrag, der sich im Wesentlichen um gesundheitliche Auswirkungen der Lärmbelastung in den Gebieten Bad Breisig und Brohl-Lützing (B9) sowie Waldorf (A61) drehte. „Akute Gesundheitsgefährdung besteht bereits bei einer dbA – Belastung der Anwohner einer stark befahrenen Straße von mehr als 70 am Tag und 60 in der Nacht.“ Diese „Bedingung“ erfüllt die B9 durch Bad Breisig in jedem Fall. Dazu kommen Wertverluste der angrenzenden Immobilien und verminderte Lebensqualität. „Das kostet Jahr für Jahr eine erhebliche Summe“, so der Experte, „Erschwerend hinzu kommt der Bahnlärm, der auch durch ca. zwei Meter hohe Lärmschutzwände nicht wesentlich gedämpft wird.“
In Brohl-Lützing sieht die Bilanz ähnlich aus, auch hier wurde eine gesundheitsgefährdende Lärmbelastung mit ähnlich hohen Werten festgestellt. Einzig die etwas entferntere Bebauung lässt hier Maßnahmen greifen, die in der Stadt Bad Breisig wohl keinen entscheidenden Effekt haben werden. Das erklärte zumindest Tobias Klein, indem er zwei gangbare Wege der Lösung des Problems aufzeigte. Das eine sei eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in beiden Ortslagen, verbunden mit dem Aufbringen eines lärmreduzierenden Straßenbelages. „Das nützt im Stadtgebiet Bad Breisig nicht viel, denn die enge Bebauung ergibt nur eine marginale Verringerung des Lärmpegels.
In Brohl – Lützing könnte man im Bereich der B9 Durchfahrt hier auf Lärmbelastungen unterhalb der gesundheitsgefährdenden Marke kommen“, so Tobias Klein.
Die Entscheidung über die Maßnahmen zur Lärmverringerung liegt jedoch beim Baulastträger, d.h. im Fall der B9 bei der LBM. Und die lehnt Maßnahmen meist kategorisch ab, so dass den Kommunen nur der Klageweg bliebe, so der Experte. Gleiches gilt für die Ortsgemeinde Waldorf, die unter dem Lärm der naheliegenden A61 zu leiden hat. „Hier greift leider der Bestandsschutz“, erklärt Tobias Klein. „Anders ist es, wenn beispielsweise eine neue durchgehende Fahrspur ergänzt würde. Dann kann die Ortsgemeinde verlangen, dass lärmmindernde Beläge eingesetzt werden.
Bürgermeister Bernd Weidenbach kommentierte: „Bei verschiedenen Versammlungen und Diskussionen in der Vergangenheit versicherte die LBM, den sogenannten ´Flüsterasphalt`aufzubringen. Passiert ist leider nichts.“ Unzulässig sei laut Polizei Remagen nur der LKW-Verkehr durch die Stadt. Die Ordnungshüter sähen sich jedoch mangels Personal nicht in der Lage, diesem Zustand abzuhelfen. Und so werden sie wohl weiter duch die Kur- und Quellenstadt rollen und der Stadt und seinen Bürgern Jahr für Jahr Wert- und Gesundheitsverluste „einfahren“.
Der Beschlussvorschlag an den Verbandsgemeinderat, den Lärmaktionsplan anzunehmen und ein Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten, wurde einstimmig angenommen. Jetzt sind die Fraktionen der Verbandsgemeinde aufgerufen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Neu dürfte es nicht sein, aber ein Anfang ist gemacht.