Politik | 19.12.2016, 07:45 Uhr

FWG im Kreis Ahrweiler

Land behält Zuwendungen

Land verstößt erneut gegen die Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichtshofes von 2012 zum Kommunalen Finanzausgleich

Kreis Ahrweiler. Am 14.12.2016 hat der Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition mehrere gesetzliche Regelungen beschlossen, in deren Folge Bundeszuschüsse, die über die Länder an die Kommunen fließen sollen, zum Großteil vom Land einbehalten werden. Erneut gibt das Land, entgegen allen Absprachen, Zuwendungen nicht an die Kommunen und Kreise weiter. Die Kreistagsfraktionen der CDU und FWG haben daher einen Antrag, der auch einstimmig vom Kreistag verabschiedet wurde, eingebracht, der den Landrat beauftragt, zusammen mit dem Landkreistag Rheinland-Pfalz gegen diese vom Land beschlossenen Verteilungen mögliche rechtliche Schritte und deren Erfolgsaussichten zu prüfen.

Zur Bewältigung der finanziellen Belastungen mit Zuzug und Integration der Flüchtlinge zahlt der Bund von 2016 – 2018 jährlich zwei Mrd. Euro an die Länder, davon entfallen jeweils 96 Mill. auf Rheinland-Pfalz. Das Land gibt aber nur in 2016 die 96 Mill. Euro an die Kreise/Städte weiter, die auch die überwiegenden Aufwendungen haben. Zweimal 96 Mill. Euro . = 192 Mill. Euro behält das Land für sich, obwohl der Bund dem Land folgendes vorgegeben hat: „Der Bund gibt dazu vor, dass die Länder dafür Sorge tragen sollen, dass die Entlastungen zugunsten der Kommunen umgesetzt werden“. Die Zuwendungen sollten auf Grund der tatsächlichen Belastungen zwischen den Kreisen, Städten und Kommunen auf der einen Seite und dem Land auf der anderen Seite aufgeteilt werden.

Ab 2018 zahlt der Bund insgesamt fünf Mrd. Euro ausdrücklich für die Eingliederung. Auch wenn ein Teil über die Umsatzsteuer der Kommunen und eine Mrd. Euro über die Umsatzsteuer der Länder läuft, was wegen den Regeln der Bundesauftragsverwaltung nicht anders zu handhaben ist, sind diese Zuwendungen eindeutig für Kreise und Städte, die auch die Kosten tragen müssen. Diese eine Mrd. Euro beansprucht das Land für sich, obwohl im Gesetz laut Bundesfinanzministerium folgendes steht: „Schließlich wird der, bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16.06.2016, vereinbarte Transferweg für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen (hier steht nichts von Ländern) um fünf Milliarden Euro ab 2018 umgesetzt.“

Die Fraktionen der CDU und der FWG sind der Meinung, dass sich das Land wieder mit Zuwendungen bereichert, die ihm nicht zustehen. Falls die Landesregierung nicht einlenkt, sollte das gerichtlich geklärt werden. Mit diesen, dem Kreis zustehenden, Mitteln, verbessern sich auch die Möglichkeiten die jetzige, leider notwendige, Umlagenerhöhung wieder zurückzunehmen.

Pressemitteilung

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