Kreis Cochem - Zell: Hilfe in der Krise
Landkreis gewährt Zahlungserleichterungen
Kreis Cochem - Zell. Die Coronakrise trifft die heimischen Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger hart und führt zu erheblichen Einnahmeverlusten bzw. Verdienstausfällen beispielsweise durch eintretende Arbeitslosigkeit oder notwendige Kinderbetreuung. Die Kreisverwaltung möchte den Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in dieser schwierigen Phase im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten helfen und setzt ab sofort folgende Zahlungserleichterungen für Forderungen um:
-Aussetzung der Fälligkeit 01.04.2020 für alle Abgaben aus dem Bereich Wasser und Abfallentsorgung
-Antragsmöglichkeit für Zahlungserleichterungen in Form von Stundungen, Ratenzahlungen und Erlass für alle anderen Forderungen der Kreisverwaltung
-Verzicht auf Erstellung neuer Vollstreckungsaufträge
Die Zahlungserleichterungen gelten ab dem Beginn der Coronakrise (16.03.2020).
Landrat Schnur betont „Ich sichere den Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern zu, dass die Anträge auf Zahlungserleichterungen unbürokratisch und wohlwollend von meinem Haus geprüft werden und auf eine Erhebung von Zinsen verzichtet wird“.
Wasser- und Abfallentsorgungsgebühren können natürlich freiwillig zum 01.04.2020 überwiesen werden; ein Lastschrifteinzug erfolgt nicht. Ansonsten erfolgt der Einzug zum Fälligkeitstermin 01.07.2020. Über eine weitere Aussetzung wird zu gegebener Zeit entschieden.
Die Kreisverwaltung hofft, dass mit diesen Maßnahmen dazu beigetragen werden kann, die wirtschaftlichen Folgen der Krise etwas abzumildern.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Cochem - Zell