Politik | 25.05.2016

Stellvertretender Kreiswahlleiter Helmut Eich: Klare rechtliche Vorgaben

Landratswahl: „Keine Formsache – auch bei nur einem Kandidaten“

Helmut Eich: „Das Wahlrecht ist eines der höchsten Güter unserer Demokratie.“Privat

Kreis Mayen-Koblenz. Am 12. Juni wird der Landrat des Landkreises Mayen-Koblenz gewählt. Das Kreishaus erreichen derzeit mehrere Anfragen, die sich vor allem um eine Frage drehen: Muss es überhaupt eine Wahl geben, da es doch nur einen Kandidaten gibt? Wir sprachen mit Helmut Eich, stellvertretender Wahlleiter und Büroleiter der Kreisverwaltung, über dieses Thema. Seit dem 25. April steht fest: Es gibt nur einen Kandidaten für das Amt des Landrats. Könnte man nicht Zeit und Kosten sparen, indem der Kreistag diese Wahl übernimmt? Das gab´s früher ja auch. Nein, das geht nicht. Der Gesetzgeber hat dieses Verfahren ja bewusst neu geordnet, damit die Wähler direkt entscheiden können. Die einzige vorgesehene Ausnahme, wo der Kreistag wählen könnte, wäre dann gegeben, wenn es keinen Kandidaten gegeben hätte. Da es nur einen Bewerber gibt: Könnte er seine Kandidatur zurückziehen, um sich dann vom Kreistag wählen zu lassen? Nein, hier greift das Kommunalwahlgesetz und schließt das aus: Da der Wahlausschuss bereits formal über die Zulassung der Bewerbung entschieden hat, ist die Zurücknahme nicht möglich. Da stellen nun manche die Frage: Wozu soll man sein Kreuz machen gehen, wenn es zwischen nichts auszuwählen gibt. Das ist so nicht richtig: Es bleibt eine Wahl – und es wäre auch früher eine gewesen, als noch der Kreistag entschieden hat. Es gibt einen Kandidaten – und der benötigt die Mehrheit der Stimmberechtigten. Sehen Sie Gründe, warum es keine weiteren Kandidaten gibt? Darüber kann man nur spekulieren. Desinteresse? Es steht mir nicht zu, das zu kommentieren. Es kann viele Gründe geben. Das Amt verlangt einen enormen persönlichen Einsatz, Sach- und Fachkompetenz. Wer seinen Hut in den Ring wirft, muss erklären, warum er sich zur Wahl stellt. Auch als Einzelbewerber, denn der Wähler kann ja mit Ja oder Nein abstimmen. Aber genauso klar muss sein: Kein Einzelbewerber muss sich dafür rechtfertigen, dass es keine weiteren Kandidaten gibt. Dennoch dürfte die Wahl Formsache sein, oder? Bei Wahlen müssen formale Fragen sauber abgearbeitet werden, aber Formsache ist eine Wahl nach meinem demokratischen Verständnis nie: Das Wahlrecht ist eines der vornehmsten Rechte der Bürger und eines der höchsten Güter der Demokratie. Es gibt keine Verpflichtung, wählen zu gehen, ich sehe das aber als Bürgerpflicht. Die Wahlbeteiligung dürfte aber gering sein. Realistisch betrachtet? Ja. Das ändert jedoch nichts an der Bedeutung jeder einzelnen Stimme. Die Wähler entscheiden selbst bei einem einzigen Kandidaten: Möchte ich, dass der Kandidat unseren Landkreis für acht Jahre führt – und in diesem Fall für weitere acht Jahre - oder nicht. Ich wünsche mir, dass möglichst viele ihr Wahlrecht gebrauchen. Aktuell flüchten tausende Menschen, weil in ihrem Land Krieg und Diktatur herrschen. Uns sollte das Wahlrecht so viel wert sein, am 12. Juni an die Wahlurne zu gehen – oder Briefwahl zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigungen wurden und werden in diesen Tagen zugestellt.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Helmut Eich: „Das Wahlrecht ist eines der höchsten Güter unserer Demokratie.“Foto: Privat

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