Joachim Paul (AfD): „Jüngste Äußerungen von OB David Langnerzu meiner Person und der AfD verstoßen gegen das Neutralitätsgebot“

Langner sollAussagen unverzüglich widerrufen

Koblenz. „Oberbürgermister David Langner hat sich in den vergangenen Tagen mit mehreren Stellungnahmen in die Debatte um meine Person und die rheinland-pfälzische AfD eingemischt: In meinem Verhalten sehe er eine gefährliche Entwicklung. Das Klima im gesamten politischen Raum habe sich durch die AfD verändert, auch im Koblenzer Stadtrat. Es würden Dinge ausgetauscht, die vorher nicht zum guten politischen Stil gehört hätten. In den Anfragen der AfD im Stadtrat würden oft Vorverurteilungen getroffen, bevor die eigentliche Antwort vorliege.

Ferner kommentierte er meine Kandidatur für den AfD-Landesvorsitz: „Die AfD muss sich entscheiden, ob sie einen solchen Vorsitzenden haben will. Sie bestreitet ja immer, dass sie in die rechtsextreme Ecke rutschen würde. Ich glaube mit Herrn Paul als Vorsitzenden wäre das ein klares Signal, dass diese Richtung weiter eingeschlagen wird.“

Staatsorgane, zu denen auch Kommunalverwaltungen und die ihr angehörenden Amtsträger gehören, unterliegen der Pflicht zur parteipolitischen Neutralität. Hierzu liegt eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2018 vor:

„Die chancengleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung des Volkes macht es erforderlich, dass Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität wahren. Die Staatsorgane haben als solche allen zu dienen und sich neutral zu verhalten. Ihre Einwirkung in den Wahlkampf zugunsten oder zulasten einer politischen Partei widerspricht dem aus Art. 21 Abs. 1 GG resultierenden Status der Parteien. Aber auch außerhalb von Wahlkampfzeiten erfordert der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien die Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität. Denn der Prozess der politischen Willensbildung ist nicht auf den Wahlkampf beschränkt, sondern findet fortlaufend statt.“

Die Autorität eines Amtes darf folglich nicht genutzt werden, um politische Debatten zu beeinflussen. Problematisch sind Äußerungen immer dann, wenn sie ein Hoheitsträger in seiner hoheitlichen Funktion tätigt. Dazu der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags:

„Für einen Amtsbezug sprechen die ausdrückliche Bezugnahme des Sprechers auf sein Amt und der inhaltliche Zusammenhang der Aussage mit der amtlichen Tätigkeit. Findet die Äußerung in Amtsräumen statt oder wird sie auf der Internetseite eines Ministeriums oder einer Stadtverwaltung publiziert, sprechen diese Indizien ebenso für einen Amtsbezug wie die Verwendung von Hoheitszeichen. Aus Empfängersicht bedient sich der Sprecher in diesen Fällen einer besonderen Autorität, die ihm sein Amt verleiht. (…)

Äußert sich ein Amtsträger zugunsten der eigenen oder zu Lasten einer anderen Partei, so stehen seiner Äußerungsbefugnis Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG gegenüber. Aus Art. 21 Abs. 1 GG wird das Recht der Parteien abgeleitet, gleichberechtigt an der politischen Willensbildung teilnehmen zu können. Im Wahlkampf verstärkt Art. 38 GG dieses Recht mit den Grundsätzen der Gleichheit und Freiheit der Wahl. Maßgeblich für den Ausgleich zwischen der Äußerungsbefugnis des Amtsträgers und der Chancengleichheit der politischen Parteien ist der unverfälschte Wettbewerb der Parteien. Daher gilt ein staatliches Neutralitätsgebot, auch außerhalb von Wahlkampfzeiten. Hoheitsträger haben sich danach stets sachlich und korrekt zu äußern. Diffamierende Äußerungen und Werturteile, denen sachfremde Erwägungen zugrunde liegen, sind unzulässig.“

Langner hat die o.g. Aussagen nicht als Privatperson oder SPD-Mitglied, sondern als Amtsträger getätigt. Das eingebettete Videointerview wurde deutlich erkennbar in seinem Amtszimmer durchgeführt. Untertitelt wurde es überdies mit „Oberbürgermeister Stadt Koblenz“. Seine Aussagen enthalten zahlreiche Spekulationen, Werturteile und Diffamierungen, die explizit gegen meine Person, meine Funktion als Mandatsträger sowie die rheinland-pfälzische AfD gerichtet sind. Offenkundig liegt damit ein gravierender Verstoß gegen das o.g. Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot vor. Ich fordere den Oberbürgermeister auf, die betreffenden Aussagen unverzüglich offiziell zu widerrufen. Andernfalls werden wir juristische Schritte einleiten.“

Pressemitteilung des

Büros von Joachim Paul