Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal, Wachtberg: Fördergelder für die Schulträger

Laptops, Notebooks und Tablets

Region. Am 15. September sind im Amtsblatt des NRW-Schulministeriums die landesbezogenen Förderrichtlinien zu dem „DigitalPakt Schule“ veröffentlicht worden. Nunmehr, im Juli 2020, ist eine Zusatzvereinbarung in Kraft getreten: über die Bereitstellung zusätzlicher Gelder für die „digitalen Sofortausstattungen an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen“.

Der „DigitalPakt Schule“ mit der Laufzeit 2019 bis 2024 ist ein bundesweites Förderprogramm in dem Dienst, die Unterrichtsbedingungen zu verbessern. Stichworte sind die digitalen Medien für das Lernen und Lehren, die Ausstattung für modernen Unterricht, der leistungsstarke Breitbandausbau. Der Bund stellt den Bundesländern für diese Aufgaben über den Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung. 1,054 Milliarden Euro davon gehen in die Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens.

Die in diesem Juli 2020 getroffene „Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule“ folgt dem Anliegen, Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen im besonderen Bedarfsfall kurzfristig mit mobilen Endgeräten, wie Laptops, Notebooks, Tablets, auszustatten. Dafür werden insgesamt 178 Millionen Euro mobilisiert: Der Bund übernimmt einen Finanzierungsanteil in Höhe von 105 Millionen Euro, das Land NRW trägt 55 Millionen Euro, die Schulträger leisten einen Eigenanteil im Umfang von mindestens zehn Prozent.

Das digitale „Sofortausstattungsprogramm“ ist vor dem akuten Hintergrund der COVID-19-Pandemie verabredet worden: Genauer wird als Ziel beschrieben, „die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht, sowie die Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote zu verbessern“. Im Fokus steht die Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler mit wirtschaftlichen und/oder sozialen Nachteilen.

Maßgeblich für die Verteilung der Gelder an die Schulträger sind vorderhand die Schülerzahlen mit einer Gewichtung sozialer Faktoren, anhand namentlich des jeweiligen Kreissozialindex. Das „Sofortausstattungsprogramm“ sieht pro Gerät einem Höchstbetrag in Höhe von 500 Euro vor. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt. Anträge können von allen Schulträgern öffentlicher Schulen gestellt werden, von Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen.

Bewilligungsbehörde ist die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung, bei der die Schulträger die Mittel in einem vereinfachten Verfahren beantragen können. Die Bewilligungsbehörde entscheidet „aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ über die Anträge. Die „Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen“ gibt es im Internet auf der Präsenz des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Adresse: https://bass.schul-welt.de/19254.htm

Wie der Landtagsabgeordnete Oliver Krauß mitteilt, stehen für die Stadt Bornheim aus dem „Sofortausstattungsprogramm“ 247.535,23 Euro bereit, um als Schulträger mobile Endgeräte zu beschaffen und zu verleihen. Für die Stadt Meckenheim sind 119.241,53 Euro abrufbar, für die Stadt Rheinbach 133.525,90 Euro. Die Förderkulisse für die Gemeinde Alfter ist mit 45.378,93 Euro ausgestattet. Aus der Gemeinde Swisttal können 62.204,19 Euro eingeworben werden, aus der Gemeinde Wachtberg 53.812,22 Euro. Für das Erzbistum Köln als Schulträger sind 1.482.380,95 Euro vorgesehen.

Oliver Krauß: „Die Pandemie macht die Aufgaben und die Chancen der Digitalisierung besonders nachvollziehbar. Viele von uns haben die Erfahrung von Homeoffice, ‚Lernen auf Distanz‘ oder auch von Gottesdiensten via Internet gesammelt.

Dabei war und ist nachhaltig zu erleben, dass Digitalisierung von Menschen für Menschen gemacht wird, dass sie belastbare Brücken baut, um Trennungen aufzuheben und Wege zu verkürzen.

Digitalisierung hat einen großen Vorrat, der in den menschlichen Dienst genommen werden kann, um Werte zu schöpfen, Mobilität besser zu gewährleisten, Wissen zu vermitteln. Damit verbinden sich Gestaltungsaufgaben für eine gute Zukunft, die zur verantwortlichen Erfüllung auf Kompetenz, Überblickswissen, Übung und Risikobewusstsein angewiesen sind.

Das frühe, richtige Erlernen ist über die gesellschaftlichen Trennungen hinweg Aufgabe für den Erfolg kommender Generationen. Darein investiert das „Sofortausstattungsprogramm“ in einer zeitgeschichtlich hochgespannten Situation.

Pressemitteilung des

Büro von Oliver Krauß MdL