Politik | 12.03.2019

Ausschluss behinderter Menschen vom Wahlrecht ist verfassungswidrig

Lebenshilfe freut sich über Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Ulrich van Bebber (Mitte), Vorsitzender der Lebenshilfe Kreisvereinigung Ahrweiler e. V. im Gespräch mit Karin Friele (rechts), stellvertretende Vorsitzende und Rosemarie Pante (links), Schatzmeisterin über das freudige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

Kreis Ahrweiler. „Endlich wird behinderten Menschen nicht mehr das Wahlrecht vorenthalten,“ freut sich Ulrich van Bebber, Vorsitzender der Lebenshilfe Kreisvereinigung Ahrweiler e. V., über den vom Bundesverfassungsgericht kürzlich veröffentlichten Beschluss. Der Wahlrechtsausschluss galt bisher für Menschen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Dies betrifft mehr als 85.000 Menschen mit Behinderung, die bei Bundestagswahlen nicht mit wählen dürfen. „Alleine im Kreis Ahrweiler trifft dies rund 130 Menschen mit Behinderung. Mit dieser Diskriminierung ist jetzt Schluss,“ so van Bebber. Die Lebenshilfe Ahrweiler betreut im Kreis Menschen mit einer geistigen Behinderung, die zu einem Teil auch von der bisherigen Diskriminierung betroffen waren. „Endlich dürfen wirklich alle erwachsenen deutschen Bürgerinnen und Bürger wählen. Das ist ein großartiger Erfolg für Menschen mit Behinderung und für unsere Demokratie!“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB. Der Bundestag ist nun aufgefordert, umgehend diese Wahlrechtsausschlüsse zu streichen. Pressemitteilung der

Lebenshilfe Kreisvereinigung

Ahrweiler e. V.

Ulrich van Bebber (Mitte), Vorsitzender der Lebenshilfe Kreisvereinigung Ahrweiler e. V. im Gespräch mit Karin Friele (rechts), stellvertretende Vorsitzende und Rosemarie Pante (links), Schatzmeisterin über das freudige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

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