Stadt Rheinbach bittet um Beachtung
Maibäume nicht an Straßenlaternen befestigen
Rheinbach. Private Maibäume dürfen ausschließlich an privaten Einrichtungen und Gegenständen befestigt werden. Die Befestigung von Maibäumen an öffentlichen Straßenlaternen oder sonstigem Straßenmobiliar ist nicht erlaubt. Damit Menschen nicht gefährdet werden und keine Schäden am Straßenmobiliar entstehen, wird der städtische Betriebshof die an Straßenleuchten und Schildern befestigten Maibäume entfernen. Die Stadt Rheinbach begrüßt grundsätzlich die Brauchtumspflege und das Aufstellen von Maibäumen.
Wer Maibäume aufstellt, muss berücksichtigen, dass die mit bunten Bändern geschmückten Baumkronen enorme Windlasten auf die Befestigungsgegenstände (Dachrinnen, Fallrohre, oder auch Straßenlaternen und -schildern) übertragen und diese dann durch diese Beanspruchung beschädigt, werden können.
Die Stadt Rheinbach bittet die Bürgerinnen, Bürger und Vereine die Maibäume nicht an Straßenlaternen oder Verkehrseinrichtungen zu befestigen, da die Standsicherheit durch solche zusätzliche Lasten bei Wind und Sturm nicht gewährleistet werden kann.
Pressemitteilung der
Stadt Rheinbach
