Politik | 10.11.2020

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Meckenheim

Massive Eingriffe in die Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Rates

Meckenheim. Bereits in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Rats in Meckenheim hat Bürgermeister Jung mit Änderungen der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse eine deutliche Reduzierung der bisherigen Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Rates zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Fraktionsvorsitzender Stefan Pohl: „Zunächst einmal ist die Beschlussvorlage mit der heißen Nadel gestrickt und weicht in wichtigen Punkten von den Regelungen der konkret vorgelegten Änderungen ab, so dass sie in dieser Form nicht beschlussfähig ist; den Fraktionen wurde auch zu wenig Zeit für die Beratung dieser besonders wichtigen Regelungen eingeräumt. Ein Antrag der SPD-Fraktion, den Tagesordnungspunkt am 4. November 2020 von der Tagesordnung abzusetzen, wurde jedoch abgelehnt. Darüber hinaus entzieht die Neufassung der Zuständigkeitsordnung dem Rat zentrale, langjährig unstreitige Zuständigkeiten und verlagert sie in den Bereich der laufenden Verwaltung: Dem Ausschuss für Bau, Vergabe, Wirtschaftsförderung und Tourismus wird die Zuständigkeit für Vergaben entzogen und in den Bereich der laufenden Verwaltung verlagert. Selbst informieren wollte die Verwaltung die Fachausschüsse über die Vergabe von Aufträgen zum Beispiel bei Bauleistungen und sonstigen Lieferungen und Leistungen erst ab einem Betrag von 100.000 Euro; das hätte bedeutet, dass die Fachausschüsse vom allergrößten Teil der Vergaben nicht einmal informiert würden. Dem ist der Rat nicht gefolgt, und hat diese Wertgrenze auf 25.000 Euro festgesetzt.“ Auch der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur sollte eine wesentliche, bislang völlig unstreitige Zuständigkeit einbüßen: Er sollte nach dem Willen der Verwaltung nicht mehr über die Vergabe der im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel für schulische, sportliche und kulturelle Zwecke entscheiden. Diesen Änderungsvorschlag hat die Verwaltung nach Rückfragen durch die SPD-Fraktion zurückgezogen. Schließlich sollten Liegenschaftsangelegenheiten bis 50.000 Euro in die Zuständigkeit der laufenden Verwaltung übergehen, dem ist der Rat nicht gefolgt. Stefan Pohl: „Vergabeverfahren müssen transparent sein, einen fairen Wettbewerb sicherstellen und Korruption effektiv verhüten. Eine wirksame Kontrolle der von der Stadt vergebenen Aufträge durch die gewählte Volksvertretung ist daher unverzichtbar. Die vorgeschlagenen Änderungen bedeuten dem gegenüber einer massiven Einschränkung der Mitwirkungs- und Kontrollrechte des Rates. Die SPD weist diese ungerechtfertigten Eingriffe in langjährig gut funktionierende Abläufe entschieden zurück. Wir werden sie nicht mittragen, sondern rechtlich überprüfen lassen.“Pressemitteilung SPD-

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