Jugendhilfeausschuss schreibt Kindertagesstättenbedarfsplan fort

Mehr Ganztagsplätze in den Kindergärten sind notwendig

Außerdem: Personen in der Kindertagespflege brauchen bessere Ausbildung und erhalten eine höhere Vergütung

22.05.2018 - 09:15

Kreis Ahrweiler. Einstimmig beschloss der Jugendhilfeausschuss des Kreises Ahrweiler in seiner jüngsten Sitzung eine Reihe von Änderungen im Rahmen der Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes.

So werden im Kindergarten „Luftikus“ in Reifferscheid vier und im „Kinderland“ in Barweiler drei Ausbauplätze, jeweils befristet bis Ende Juli, eingerichtet. Im Kindergarten „Die Schatzinsel“ in Kalenborn wird die Zahl der Ganztagsplätze von 15 auf 20 erhöht. Im Kindergarten „Wibbelstätz“ in Hönningen wird eine kleine Altersmischung in eine geöffnete Gruppe mit sechs Plätzen für Zweijährige umgewandelt. Bis zum Ende Juli befristet sind auch die zwei neuen Ausbauplätze im Kindergarten „Flohkiste“ in Königsfeld.

In Sinzig wird in der Kindertagesstätte „Max und Moritz“ in Bad Bodendorf die Zahl der Ganztagsplätze von 34 auf 46 erhöht. Gleich drei Änderungen gibt es in der Kreisstadt. Im städtischen Kindergarten „Rappelkiste“ wird die Zahl der Ganztagsplätze von 35 auf 43 und im Kindergarten „Sterntaler“ in Heimersheim von 34 auf 39 erhöht. In der Kindertagesstätte „Sausewind“ in Ramersbach wird für drei Monate ein dritter Ausbauplatz eingerichtet, sowie eine provisorische Krippengruppe zum kommenden Kindergartenjahr, zunächst befristet auf zwei Jahre.


140 laufende Kindertagespflegeverhältnisse


Einstimmig befürwortete der Jugendhilfeausschuss zudem, die Voraussetzungen für die Kindertagespflege zu aktualisieren und zu verbessern.

Die endgültige Entscheidung über die Änderung der dafür notwendigen Satzung soll der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 8. Juni treffen. Derzeit werden im Kreis Ahrweiler etwa 140 laufende Kindertagespflegeverhältnisse gefördert, so die Fachbereichsleiterin Siglinde Hornbach-Beckers. 54 Personen im Kreis verfügten über eine Kindertagespflegeerlaubnis, 34 davon betreuen mindestens ein Kind aktiv, zumeist aber mehrere Kinder zugleich.

Aufgrund geänderter Verwaltungsvorschriften wurden zum einen die Voraussetzungen für den Erhalt einer Pflegeerlaubnis verschärft. Insbesondere wurde der zeitliche Umfang der notwendigen Qualifizierung von bisher 160 auf nun mindestens 250 Stunden erhöht. Die neue Regelung soll ab dem 1. Januar 2019 gelten, damit diejenigen Personen, die bereits die Qualifizierung nach dem bisherigen Lehrplan absolvieren, noch bis Ende des Jahres eine Pflegeerlaubnis erhalten können. Diese ist dann in der Regel für fünf Jahre gültig und muss danach immer wieder erneuert werden.


Mehr Fortbildungen sind notwendig


Langjährig aktive Tagespflegepersonen verfügten in der Regel über eine gewisse Erfahrung und hätten nach ihrer Ratifizierung auch noch weitere Fortbildungen zum Thema absolviert, so Hornbach-Beckers.

Entsprechend wurde der Umfang der jährlich zu absolvierenden Fortbildungen von derzeit sechs auf künftig zehn Unterrichtseinheiten erhöht.

Die gesundheitliche Eignung kann künftig auch mittels einer hausärztlichen Bescheinigung erfolgen und nicht mehr wie bisher lediglich mit einer amtsärztlichen Bescheinigung. Schließlich wurde auch noch die Vergütung erhöht und unter anderem auf Vorschlag der CDU an den Mindestlohn angepasst.

JOST

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