Josef Oster: Überbrückungshilfe III wird wegen des verlängerten Lockdowns deutlich aufgestockt
Mehr Geld für Unternehmen
Berlin/Koblenz. „Die Verlängerung des Lockdowns bis mindestens zum 14. Februar wird viele Unternehmen weiterhin stark belasten. Deshalb stockt die CDU-geführte Bundesregierung die sogenannte Überbrückungshilfe III nochmals auf und erweitert sie deutlich“, sagt der Koblenzer CDU-Bundestagsabgeordnete Josef Oster. „Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, setzt damit ein klares Zeichen: Die Substanz unserer Unternehmen soll erhalten bleiben, damit sie die Coronakrise überstehen und danach möglichst schnell wieder in die Erfolgsspur kommen“, so Oster. Profitieren von den jetzt beschlossenen Maßnahmen werden viele Branchen und Unternehmen von Soloselbstständigen bis zu größeren Mittelständlern.
Der Zugang zur Überbrückungshilfe wird verschlankt und vereinfacht. Im Ergebnis wird die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht. „Dies geschieht innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts“, stellt Oster fest. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum der Monate November 2020 bis Juni 2021. Antrags- und förderberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe III für den betreffenden Monat beantragen. Die bisherige Unterscheidung „von Schließung betroffen/nicht von Schließung betroffen“ entfällt, ebenso wie der Nachweis von Umsatzeinbrüchen außerhalb des Förderzeitraums.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro in Deutschland. Bislang waren es bis zu 500 Millionen Euro. Damit haben auch größere mittelständische Unternehmen Zugang zu dieser Hilfe.
Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich wie auch bislang am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt. Bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet, bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet und bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten gezahlt. „Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt. Dies ist beispielsweise für den Einzelhandel in der Textil- und Modebranche wichtig“, sagt Josef Oster.
Fragen zur Überbrückungshilfe III können Unternehmer gerne per Mail (josef.oster@bundestag.de) an den Bundestagsabgeordneten richten, telefonisch unter 030/227 73438 oder im direkten Gespräch im Rahmen der telefonischen Bürgersprechstunde am Mittwoch, 3. Februar, ab 15.30 Uhr. Anmeldungen zur Bürgersprechstunde bitte unter 0261 / 91 49 66 36.
Pressemitteilung Josef Oster, MdB
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