Politik | 09.01.2020

Stadt Neuwied

Mehr Haushalte bei der Wohnraumförderung antragsberechtigt

Anpassung der Einkommensgrenzen zum 1. Januar

Neuwied. Viele rheinland-pfälzische Haushalte sind für die Landesprogramme der Wohnraumförderung, die die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) abwickelt, antragsberechtigt Ab sofort steigt ihr Anteil weiter, weil die Einkommensgrenzen, die sich nach der Gesamtzahl der im Haushalt lebenden Erwachsenen sowie der Kinder richten, wurden zum 1. Januar 2020 erhöht.

Von der Anpassung profitieren zum einen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die eine selbst genutzte Wohnimmobilie bauen, kaufen oder modernisieren wollen. Nun kann beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern mit einem jährlichen Gesamthaushaltseinkommen bis zu circa 82.000 Euro brutto ein zinsgünstiges, fest verzinstes ISB-Darlehen beantragen, das dank Tilgungszuschüssen nicht komplett zurückgezahlt werden muss.

Zum anderen steigt durch die Änderung die Zahl der Menschen, die Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben. Je nachdem, ob eine solche für Haushalte mit niedrigen oder mittleren Einkommen gefördert wurde, sind beispielsweise Alleinerziehende mit zwei Kindern bis zu einem jährlichen Bruttoeinkommen von circa 62.000 Euro beziehungsweise circa 70.000 Euro grundsätzlich einzugsberechtigt.

Die je nach Haushaltsgröße geltenden Einkommensgrenzen und weitere Informationen erteilt die Stadtverwaltung Neuwied, Herrn Bermel, unter 02631/802648 oder rbermel@neuwied.de und auf www.wohnraumfoerderung-isb.de.

Pressemitteilung der

Stadt Neuwied

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