Kreisjugendamt Rhein-Sieg
Mehr Kinder: Bedarf an Kindertagesplätzen im Bereich des Kreisjugendamtes steigt
Jugendhilfeausschuss entscheidet über Kindergartenbedarfsplanung 2016/17
Rhein-Sieg-Kreis. In ihrer jüngsten Sitzung entschieden die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses einstimmig über die Kindergartenbedarfsplanung 2016/17 für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck im Bereich des Kreisjugendamtes. Dabei steht die aktuelle Kindergartenbedarfsplanung in diesem Jahr und dem kommenden Jahr vor einer besonderen Herausforderung.
„Die Anzahl der Kinder, die einen Kindertagesplatz in den Gemeinden im Bereich des Kreisjugendamtes brauchen, ist überall angestiegen. Wir gehen in den kommenden Jahren von einem Mehrbedarf an u3-Plätzen und ü3-Plätzen aus“, diese Ausgangslage für die Kindergartenbedarfsplanung 2016/17 stellte jetzt Ulla Schrödl, Leiterin des Kreisjugendamtes, im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg- Kreises fest.
Gründe des Anstiegs vielfältig
Innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten, zwischen den zur Berechnung des Platzangebots zugrunde gelegten Zahlen vom 03.08.2015 und vom 02.11.2015, mussten die Planer im Siegburger Kreishaus einen Anstieg der Kinderzahlen um 99 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren und um 19 Kinder unter 3 Jahren feststellen. Die Gründe hierfür seien vielfältig, so Ulla Schrödl im Jugendhilfeausschuss. Letztlich kann nur gemutmaßt werden, dass die Entwicklung einem Stopp bei der demografischen Entwicklung, Zuzugsraten, Generationenwechsel im bestehenden Immobilienbestand und zugezogenen Flüchtlingsfamilien geschuldet ist. „Keinesfalls ist der Anstieg der Kinderzahlen ausschließlich flüchtlingsbedingt“, so Ulla Schrödl.
Insgesamt werden circa 260 neue Plätze für Kinder ab 3 und 100 Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Bereich des Kreisjugendamtes zum Kindergartenjahr 2016/17 benötigt. Besonders dringlich stellt sich die Situation in Neunkirchen-Seelscheid, Swisttal und vor allem in Wachtberg dar. Allein für Wachtberg hat das Kreisjugendamt einen Bedarf von fünf neuen Gruppen ermittelt. In Swisttal fehlen vier Gruppen und in Neunkirchen-Seelscheid drei Gruppen. Insgesamt ist für die Gemeinden im Bereich des Kreisjugendamts ein Platzbedarf von 20 neuen Gruppen ermittelt worden.
Diese unerwartete Aufgabe von neu zu schaffenden Gruppen wird mit erheblichen Kosten einhergehen: Rund 10 Millionen Euro prognostiziert das Kreisjugendamt. „Zur Sicherstellung der Kindertagespflege für u3- und ü3-Kinder wird in engem Schulterschluss mit den Gemeinden nach Grundstücken gesucht, damit Gebäude für neue Kita-Gruppen gebaut beziehungsweise erweitert werden können. Auch werden Gespräche mit potenziellen Trägern geführt“, erläuterte Ulla Schrödl im Jugendhilfeausschuss die Aufgaben für die Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung 2016/17.
Landesmittel wurden beantragt
Um die Finanzierung stemmen zu können, wurden vom Kreisjugendamt fristgerecht am 15.03.2016 die Landesmittel für Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege für das kommende Kindergartenjahr 2016/2017 beim Landesjugendamt beantragt. Die damit verbundenen Fördermittel werden freilich nicht die Kosten abdecken. Darüber hinaus soll es, wie die Verwaltung berichtete, ein neues Förderprogramm des Landes NRW für ü3-Plätze geben; die Förderrichtlinien liegen aber voraussichtlich nicht vor Ende März 2016 vor.
Gespräche mit Bürger- meisterinnen und Bürgermeistern
Darüber hinaus haben zur Bewältigung dieser außergewöhnlichen Situation gemeinsame Gespräche des Kreisjugendamtes mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der zum Kreisjugendamt gehörenden Gemeinden stattgefunden. Dabei hatten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einstimmig dafür votiert, notwendige Bauten oder Erweiterungen kurzfristig, aber nicht förderschädlich umzusetzen. Falls sich keine andere Fördermöglichkeit ergibt, sollen diese investiven Maßnahmen aus Kreismitteln umlagewirksam vollfinanziert werden. Weiterhin wurde intensiv darüber beraten, dass sich der Kreisanteil an den Betriebskosten für die ermittelten 20 Gruppen auf rund 1,5 Millionen Euro beliefe. Dies bedeutete eine Steigerung der Jugendamtsumlage um circa ein Prozent. Mit ihrem Beschluss zum Kindergartenbedarfsplan 2016/17 und zum Kindergartenausbau folgten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ebenfalls dem Votum der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, bei fehlender Fördermöglichkeit die investiven Maßnahmen umlagewirksam aus Kreismitteln zu finanzieren.
Der Planung des Platzangebots entsprechend des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) liegen verschiedene Maßgaben zugrunde: die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren, die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege, die Nutzung von Ressourcen zum Ausbau von u3-Plätzen und Verteilung der u3-Plätze auf verschiedene Träger, ausreichende Platzangebote für Kinder mit Behinderungen und ein bedarfsgerechter Betreuungsumfang.
Pressemitteilung
Rhein-Sieg-Kreis
