Erwin Rüddel: Einsatz von Ehrenamtlichen und freiwilligen Helfern würdigen

Mehr Unterstützungdurch neues Ehrenamtsgesetz

Kreis Neuwied. „Die ehrenamtlich Tätigen im Kreis Neuwied leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt in der Gemeinschaft. Um dies zu würdigen, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach den letzten beiden größeren Reformen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts und Ehrenamts ein bundesweit geltendes Positionspapier ‚Ehrenamtsgesetz 2021‘ beschlossen“, informiert der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit soll der bisherige Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr angehoben, die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht werden. Die Erhöhung soll dabei all diejenigen Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die nicht in den Anwendungsbereich des Übungsleiterfreibetrags fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren. „Hierzu zählen beispielsweise Schriftführerinnen und Schriftführer oder Kassenwarte von gemeinnützigen Vereinen“, konkretisiert der Parlamentarier.

Auch strukturell soll den Vereinen das Leben, durch die Erhöhung der Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 Euro auf 45.000 Euro, leichter gemacht werden. Gleichwohl geht damit der Einsatz einher, dass Sachspenden an gemeinnützige Vereine nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet werden. Dabei spielen insbesondere Rücksendungen im Online-Handel eine wesentliche Rolle. „Jedem nachhaltig denkenden Menschen muss es übel aufstoßen, dass zurückgesendete Waren aus steuerlichen Gründen vernichtet werden“, äußert Rüddel.

Handlungsbedarf bestehe auch im Bereich des E-Sports. Um für diese Vereine die Gefahr der Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu beseitigen, bedürfe es einer rechtlichen Klarstellung der Behandlung von E-Sports. - Auch im Hinblick auf Bürokratie soll es Entlastung geben: Der Betrag, bis zu dem ein vereinfachter Spendennachweis möglich ist, sieht die Anhebung von bisher 200 Euro auf 300 Euro vor.

„Spenden können dann durch den Überweisungsbeleg oder Kontoauszug nachgewiesen werden, wenn der Verein begünstigt ist. Kleine Vereine wollen wir daneben bei der Mittelverwendung entlasten. Gemeinnützige Körperschaften sind zu einer zeitnahen Mittelverwertung innerhalb von zwei Jahren verpflichtet. Diesen Zeitraum wollen wir für kleine Vereine auf fünf Jahre verlängern“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Pressemitteilung

Büro Erwin Rüddel, MdB(CDU)