Antrag der UWG Fraktion auf Satzungsänderung wurde im Rat beschlossen

Mehr soziale Gerechtigkeit bei den Elternbeiträgen

Für den Besuch von Kindertageseinrichtungen

28.02.2017 - 13:28

Rheinbach. Die Konsolidierung des städtischen Haushaltes angesichts von weit über 100 Millionen Euro Schulden muss ein zentrales Anliegen der Kommunalpolitik sein. Konsolidierung heißt, nicht nur auf der Ausgabenseite zu sparen, sondern auch -wo erforderlich- verantwortungsvoll Einnahmen zur erhöhen, etwa bei Gebühren und Beiträgen.

Die UWG Fraktion hat hierzu in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Vorschläge unterbreitet. Dabei geht es der UWG um ein maßvolles Vorgehen und um die soziale Gerechtigkeit bei Belastungen. Die Kindergartenbeiträge sind trotz kontinuierlich steigender Ausgaben über viele Jahre nicht mehr erhöht worden. Die UWG hatte daher bereits im März 2015 eine Überprüfung, wenn erforderlich, eine Erhöhung der Beiträge auf das durchschnittliche Niveau des Rhein-Sieg-Kreises gefordert. Vor allem aber sollten nach Willen der UWG, wie in anderen Kommunen bereits lange praktiziert, nach oben weitere Einkommensstufen mit höheren Beiträgen ergänzt werden, um leistungsfähige Höherverdienende stärker an den Lasten zu beteiligen, als Familien mit geringem und mittleren Einkommen. Rheinbach war gerade hier in der Vergangenheit nach Meinung UWG eher zu vorsichtig unterwegs, was nicht zu Gesundung der Finanzen beitrug.

Auch die Gemeindeprüfanstalt sprach dasselbe Thema in ihrem Prüfbericht 2015 an. Der Stadtverbandsvorsitzende der UWG Rheinbach, Ratsherr Jörg Meyer, äußerte sich nun sehr erfreut darüber, dass nunmehr der Antrag der UWG Fraktion zur Satzungsänderung in der Ratssitzung am 20. Februar einstimmig beschlossen wurde.

Mit der nun eingeführten neuen Beitragstabelle konnten die Kindergartenbeiträge für niedrige und mittlere Einkommen stabil gehalten werden, da die Ergänzungen von höheren Einkommensgruppen zur Deckung des Elternanteils völlig ausreichen.

Bisher wurde ab einem Einkommen von rund 86.000 Euro (Stufe 6) der Höchstbeitrag gezahlt.


Mit der neuen Satzung werden drei weitere Einkommensstufen eingeführt:


Stufe 7 bis 98.400 Euro; Stufe 8 bis 110.700 Euro und die Stufe 9 über 110.700 Euro.

Beispielhaft hier: für ein drei Jahre altes Kind mit 35 Wochenstunden Betreuung in einer KITA bei einem Einkommen ab 86.000 Euro ohne Begrenzung nach oben, ergab sich bisher ein Elternbeitrag von 255 Euro.

Nun nach der neuen Satzung gibt es drei weitere Stufen, bei einem Einkommen bis 98.400 Euro werden die Eltern mit einem Beitrag von 255 Euro belastet. Bei dem Einkommen bis 110.700 Euro müssen künftig 301 Euro bezahlt werden und bei einem Einkommen ab 110.700 Euro sind nun 347 Euro zu zahlen.

Die UWG empfindet diese Beitragsstaffelung als sehr gelungen. Der UWG Fraktionsvorsitzende, Ratsherr Dieter Huth, betonte: „Geringe und mittlere Einkommen werden nicht stärker belastet, höhere Einkommen werden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit angemessen an den hohen finanziellen Lasten der Stadt Rheinbach für die Kinderbetreuung beteiligt.“

Pressemitteilung der

UWG Fraktion Rheinbach

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