Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz informiert
Meldepflicht für ausländische Vereine
Kreis Mayen-Koblenz. Wer eine gemeinsame Sprache spricht, der trifft sich gerne zum Austausch oder zu gemeinsamen Aktivitäten. Das Ausländeramt des Kreises Mayen-Koblenz erklärt, dass Vereine, deren Mitglieder vorwiegend Ausländer sind, sich innerhalb von zwei Wochen anmelden müssen. Dies gilt unabhängig von der Eintragung ins Vereinsregister. Auch Änderungen und Auflösungen sind mitzuteilen. Die Anmeldung ist kostenfrei. Die Meldeverpflichtung gilt allerdings nicht für Vereine, deren Mitglieder vorwiegend aus der EU stammen. Mehr Infos unter Tel. (02 61) 10 8-1 03.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz