Mendiger Stadtrat verabschiedet Baumschutzsatzung

CDU kritisiert Eingriff in das Privateigentum

Mendiger Stadtrat verabschiedet Baumschutzsatzung

Auch die Bäume in der Brauerstraße, die sich im Eigentum der Stadt Mendig befinden, unterliegen der neuen Baumschutzsatzung. Fotos: FRE

10.03.2023 - 13:25

Mendig.In der Sitzung des Mendiger Stadtrats am 28.02.2023 stand ein Antrag der Fraktion Bünsnis90/Die Grünen auf Erlass einer Baumschutzsatzung für das Stadtgebiet Mendig auf der Tagesordnung. Dieser Antrag wurde bereits im Stadtrat am 29.11.2022 vorgestellt. Dabei wurde beschlossen, dass über die inhaltliche Ausgestaltung einer möglichen Baumschutzsatzung für das Gebiet der Stadt Mendig zunächst eine Vorberatung im Bau- und Vergabeausschuss erfolgen solle. Unter der Federführung von Andreas Loeb, Chef des Bauamtes, wurde die Mustersatzung vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland Pfalz aufgearbeitet und mit den Vorschlägen der Grünen koordiniert.

Der Bau- und Vergabeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.02.2023 mehrheitlich für den Erlass einer Satzung zum Schutz der Bäume und Grünflächen in der Stadt Mendig ausgesprochen und empfahl dem Erlass zuzustimmen. In der jüngsten Stadtratssitzung wurde die Baumschutzsatzung mit 12 Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen sowie zwei Enthaltungen beschlossen.

Zweck dieser Satzung ist, Bäume und Grünbestände innerhalb der Stadt Mendig im Sinne des Landes-Naturschutzgesetzes: 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen sowie 4. zur Verbesserung des Kleinklimas im Gebiet der Stadt Mendig zu erhalten, zu pflegen und zu schützen.

Diese Satzung gilt für: a) Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 90 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden; liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend, b) mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Stammumfänge 90 cm und mehr beträgt, und wenigstens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist, c) Grünbestände im Bereich ausgewiesener Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, die im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan dargestellt sind, ausgenommen Nadelbaumkulturen sowie d) Ersatzpflanzungen unabhängig vom Stammumfang, vom Zeitpunkt der Pflanzung an.

Verboten ist laut Satzung zum Beispiel, geschützte Bäume oder Grünbestände zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern. Von den Verbotstatbeständen können in acht detailliert aufgeführten Fällen im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden. So ist auf Antrag eine Ausnahme zu erteilen, wenn ein Obstbaum keine Früchte mehr trägt.

Wer geschützte Bäume oder Grünbestände entfernt, zerstört, beschädigt oder ihren Aufbau wesentlich verändert, muss die Schäden oder Veränderungen beseitigen oder durch eine Ersatzpflanzung ausgleichen.

Hat der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte entgegen den Verboten ohne

Ausnahmegenehmigung oder Befreiung einen geschützten Baum entfernt

oder zerstört, so ist er zur Ersatzpflanzung oder zur Leistung einer Ersatzzahlung verpflichtet.

Von den Bestimmungen dieser Satzung kann die Stadt Mendig im Einzelfall eine Befreiung gewähren, wenn eine nicht beabsichtigte Härte eintreten würde oder bei überwiegenden öffentlichen Interessen.

Grundsätzlich haben Eigentümer und Nutzungsberechtigte die auf ihren Grundstücken stehenden Bäume und Grünflächen zu erhalten. Entstandene Schäden sind fachgerecht zu sanieren/auszugleichen.

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Der Fraktionschef von Bündnis90/Die Grünen, Stephan Retterath begründete den Antrag seiner Fraktion für die Schaffung einer Baumschutzordnung mit einer besseren Luftqualität, einem besseren Mikroklima, weniger Regenabfluss, geringeren Windgeschwindigkeiten und weniger Kohlendioxid. Er plädierte dafür, dass die Stadt den Bürgern deutliche mache, wie wichtig Bäume seien und den Bürgern beratend zur Seite stehe. Den Wunsch der Grünen, die von der Verwaltung erarbeitete Baumschutzsatzung auch auf Privatgrundstücke auszudehnen, rechtfertigte Retterath mit den Worten, „Ich weiß, dass dies eine Beschneidung der persönlichen Freiheit ist, aber diese Freiheit hört da auf, wo das Allgemeinwohl anfängt.“

Helmut Selig, Fraktionsvorsitzender der SPD unterstrich gegenüber Blick aktuell: „Wenn wir Klimaschutz ernst nehmen, können wir nicht weitermachen wie bisher, sondern müssen Zugeständnisse machen. Wichtig ist, dass die Bürger beraten werden z.B. bei Neubauten oder in Form von Kursen. Wer einen Garten anlegen will, muss wissen, wie er sich verhalten muss und deshalb muss dies festgeschrieben werden. Das kann durchaus eine pflegeleichte Regelung sein. Schließlich hat nicht jeder einen grünen Daumen. Im Übrigen investieren wir fast jedes Jahr auch in unseren Wald und nehmen Minusbeträge hin. Wir bei der SPD haben sehr lange diskutiert und konnten im Vorfeld keine Übereinstimmung erzielen. Dass heute bei der SPD mit nur einer Enthaltung- abgestimmt wurde, freut uns dennoch.

Joachim Plitzko, Fraktionsvorsitzender CDU sprach sich gegen die Satzung aus: „Hier handelt es sich um einen gravierenden Eingriff in das Privateigentum und das machen wir von der CDU nicht mit! Hinzu kommt, dass damit ein Bürokratie-Monster geschaffen wird, da alle Ausnahmegenehmigungen, Gutachten, etc. von einer oder einem Verwaltungsangestellten bearbeitet werden müssen, was wiederum pro Jahr Kosten in Höhe von ca. 30.000 Euro für eine halbe Stelle verursacht. Wir haben beantragt, diese 30.000 Euro jährlich in den Haushalt einzustellen, um damit Baumpflanzungen und Grünflächen in der Stadt realisieren zu können.“

Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel sagte gegenüber Blick aktuell zu dem Thema: „Der Baum ist der Klimaverbündete Nr. 1 des Menschen. Mit ihrer Baumschutzsatzung will die Stadt Mendig den Umgang mit Bäumen regelbarer und weniger willkürlich und interessengelagert gestalten!“

FRE

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