Politik | 09.04.2020

Infos aus der Bundesagentur für Arbeit

Mit Notfall-KiZ durch die Krise

Familienkasse: Zugang zum Kinderzuschlag wurde erleichtert

Region. Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Förderung, die verhindern soll, dass Eltern, die allein ein ausreichendes Einkommen hätten, wegen ihrer Kinder Hartz IV-Leistungen beantragen müssen.

Die Unterstützung kann auch für Arbeitnehmer interessant werden, die wegen der Corona-Krise Kurzarbeitergeld (KuG) beziehen oder arbeitslos werden. Auch Selbständige, die zurzeit weniger Einkommen erzielen, können profitieren. Mit dem „Notfall-KiZ“ hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für den Bezug im Rahmen des Sozialschutz-Pakets gelockert. So wird zum Beispiel für die Berechnung des Einkommens derzeit nur der Vormonat herangezogen, nicht wie sonst üblich die Einnahmen des letzten halben Jahres. So können kurzfristige Gehaltseinbußen besser berücksichtigt werden. Auch Vermögen bleibt weitgehend unberücksichtigt. Der Kinderzuschlag kann bis zu 185 Euro pro Kind betragen. Wer bislang zwar durch KiZ unterstützt wird, aber eine niedrigere Summe bekommt, kann seinen Anspruch überprüfen lassen. Die Erleichterungen gelten vorläufig bis zum 30. September.

Nähere Informationen gibt es unter www.familienkasse.de, wo der eigene Anspruch mit Hilfe des KiZ-Lotsen geprüft werden kann. Außerdem sind dort unter anderem Online-Anträge und eine interaktive Video-Anwendung hinterlegt.

Pressemitteilung

Bundesagentur für Arbeit

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