Politik | 28.01.2020

CDU Gemeindeverband-Puderbach

Mitgliederversammlung

Puderbach. Gemäß § 56 und § 57 der Landessatzung sind alle wahlberechtigten Mitglieder der CDU im Wahlgebiet zu einer Mitgliederversammlung am Dienstag, den 4. Februar 2020, um 19:30 Uhr ins Landhaus Haag, Hauptstr.7, 56307 Daufenbach ein.

Neben den turnusmäßigen Vorstandsneuwahlen für den Gemeindeverband Puderbach, wählt die Versammlung, gemäß den Bestimmungen der Landessatzung die Vertreter und Ersatzvertreter, die die Wahlkreisbewerberin oder den Wahlkreisbewerber für die Wahl zum Landtag von Rheinland-Pfalz 2021.

Neben den turnusmäßigen Vorstandsneuwahlen für den Gemeindeverband Puderbach, werden verdiente Mitglieder der CDU geehrt, diese werden eine separate Einladung erhalten.

Tagesordnung: 01. Eröffnung und Begrüßung; 02. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit; 03. Beschlussfassung über die Tagesordnung; 04. Mitgliederehrung; 05. Wahl eines Versammlungsleiters; 06. Wahl eines Schriftführers; 07. Wahl einer Mandatsprüfungs- und Stimmzählkommission; 08. Bericht des Vorsitzenden; 09. Bericht des Kassierers; 10. Bericht der Kassenprüfer; 11. Aussprache zu den Berichten; 12. Bericht der Mandatsprüfungskommission; 13. Entlastung des Vorstandes; 14. Wahl der/des 1. Vorsitzende/en; 15. Wahl der/des 2. Vorsitzende/en; 16. Wahl eines Kassierers; 17. Wahl der Beisitzer; 18. Wahl eines Mitgliederbeauftragten; 19. Vorstellung der Bewerberin/des Bewerbers für den Wahlkreis 4 zur LTW; 20. Wahl von je sechs Vertreter und Ersatzvertreter für die

Vertreterversammlung zur Aufstellung der Wahlkreisbewerberin/

des Wahlkreisbewerbers für die Wahl zum Landtag von Rheinland-Pfalz 2021 (Veranstaltungstermin 21.3.2020 in Neuwied VHS); 21. Verschiedenes/ Schlusswort des/der Vorsitzenden Wichtiger Hinweis: Wahlberechtigt ist, wer Mitglied der CDU ist und im Falle des Top 20 zusätzlich, wer am Tage der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, die deutsche Staatsangehörigkeit i. S. d. Art. 116 GG besitzt. Die Wahlen zu den Top 14-18 und Top 20 müssen geheim, die anderen Wahlen können offen, auf Wunsch eines anwesenden Stimmberechtigten Mitgliedes auch geheim, durchgeführt werden. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienen beschlussfähig, wenn mindestens drei wahlberechtigte CDU Mitglieder anwesend sind. Pressemitteilung

CDU-Gemeindeverband

Puderbach

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