Politik | 02.08.2016

Bundesverkehrswegeplan 2030

Mittelrhein-Alternativtrasse muss in vordringlichen Bedarf

Region. Viel Unverständnis löste der erste vorgelegte Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) in der Region des Oberen Mittelrheintals aus. Die große Hoffnung, dass eine dringend benötigte lärmentlastende Alternativtrasse in den vordringlichen Bedarf des Bundes aufgenommen würde, wurde enttäuscht. Doch auch die berechtigten Erwartungen an eine Korrektur dieser Fehleinschätzung, wurden durch den überarbeiteten und nun vorgelegten Referenten-Entwurf des BVWPs nicht erfüllt. Weiterhin wird die Alternativtrasse für den Schienengüterverkehr im Mittelrheintal nicht als vordringlicher Bedarf anerkannt. Seit Jahren kämpfen die Menschen entlang des Rheins für eine Lösung der nicht mehr hinnehmbaren Bahnlärmproblematik, da die Belastungsgrenzen vor Ort längst überschritten sind. Sollte nun tatsächlich keine weitere Korrektur erfolgen und eine Neubaustrecke für den Schienengüterverkehr nicht als dringender Handlungsbedarf eingestuft werden, wird der Welterberegion eine wichtige Entwicklungsperspektive genommen. Insgesamt würden 15 Jahre an wertvoller Zeit verstreichen, bis der Bundesverkehrswegeplan erneut fortgeschrieben und den Bedarfen angepasst werden kann. Jahre, die gerade im Hinblick auf die derzeit anstehenden Großprojekte wie die Buga 2031 aber insbesondere den Erhalt der Lebensqualität in der Region nicht verloren werden dürfen. Aus diesem Grund fordert der Vorsteher des Zweckverbandes, Landrat Frank Puchtler, die Aufnahme der Alternativtrasse in den vordringlichen Bedarf und hat sich mit dieser klaren Formulierung erneut an das Bundesverkehrsministerium in Berlin gewandt. „Wir erwarten vom Bund ein deutliches Signal als Perspektive für die Menschen im Mittelrheintal“, so Puchtler.

Presseinformation des

Zweckverbandes

Welterbe Oberes Mittelrheintal

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