Bürgerinitiative „Unsere Altstadt“ in Koblenz
Mundschutz ist kein Maulkorb
Koblenz. Anders als in der von der Frau Bürgermeisterin Mohrs verbreiteten Darstellung waren am Samstag trotz Absperrung, Glas-Kontrolle, Platzbeleuchtung und Laufen-lassen des Brunnens nicht zählbar weniger Menschen auf dem Münzplatz, insbesondere nach Schließung der Außenbewirtschaftung und damit nach Mitternacht immer noch viel Betrieb und Lärm. An Öffnen der Fenster nicht zu denken! Der laufende Brunnen wurde als Spassbad benutzt! Die ganze Nacht hindurch herumstreifende lärmende Gruppen. Nach dem der stellvertretende Vorsitzende der Bürgerinitiative „Unsere Altstadt“ als Betroffener mehrfach über die vorangegangenen Wochenenden an die Stadtspitze, die Stadtverwaltung und die Stadtratsfraktionen berichtet hatte zu den Folgen der scheinbar geduldeten Partyscene in der Altstadt, kamen wenig hilfreiche Antworten. Zunächst unverbindliche, beruhigende Schreiben man habe alles im Griff und tue alles was auf der gesetzlichen Grundlage möglich sei und schließlich wäre Koblenz eben eine „lebendige“ Stadt. Und dann der Paukenschlag: man erwarte mehr Höflichkeit und weniger despektierliche Schreiben und werde zu dieser Frage auch nicht mehr antworten, es sei alles gesagt. Die Rüge eines von den Bürgern gewählten Ratsherren, der sich für die verärgerten Anwohner, Gastronomen und Gewerbetreibenden einsetzt, durch der Herrn OB passt in dieses Bild. Die präzise gestellte Frage aber, welche Gesetze, Paragraphen, oder Verordnungen es der Stadt verbieten, das Feiern mit Alkohol, mitgebrachtem Essen und Bluetooth-booster-Musik auf öffentlichen Plätzen und Straßen zu untersagen, zumindest in stark bewohnten Gebieten und nach Schließung der Außengastronomie, wurde bisher nicht beantwortet. Die hohe Präsenz von Polizei und Ordnungsamtpersonal, Platzbeleuchtung und neuerdings an einigen Brennpunkten Glasverbot sind eventuell Maßnahmen unter Corona-Aspekten. Dieser Kostenaufwand und auch für Absperrgitter am Deutschen Eck und Münzplatzbereich mit privatem Sicherungsdienst oder zusätzliche Müllentsorgung ist dem Steuerzahler kaum vermittelbar. Mit diesen Maßnahmen, die erkennbar nur geringe Wirkung zeigen, ist aber generell viel zu kurz gesprungen.
Studien zeigen, dass der auch von Koblenz eingeschlagene Marketingweg: „Einkaufsstadt“, „Erlebnisstadt über die „Nachtökonomie“ mit Eventgastronomie, Feiern, Partys und deren ärgerlichen Begleiterscheinungen, zum Wegzug der Anwohner (selbst Studenten-WGs), Schließung von Inhaber betriebenem Einzelhandel und qualitativ hochwertiger Tagesgastronomie führt. Zurück bleibt die Trostlosigkeit der Ein-Euro-Shops, Tatoo-Läden, Döner-Verkauf, Shisha-Bars und Thai-Fingernagelstudios. Man sieht dies in Koblenz bereits am Florinmarkt, in der Münzstraße, Altenhof und Altengraben und selbst im bisherigen Paradestück Löhrstraße. Die Bürgerinitiative fordert ein Umsteuern in eine ausgewogene „Funktionsmischung“ von Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Ausgehen (gutes Essen am Tag und Kultur am Abend). Die Altstadt darf nicht zum Partykeller des Umlandes werden! Hierzu fordert die Bürgerinitiative „Unsere Altstadt“ erneut alle Betroffenen (Vertreter von Politik, Verwaltung, Gewerbe, Gastronomie und Bewohner) an einen Tisch mit dem Ziel klarer Vorgaben und Regeln in einer Altstadtsatzung.
Die BI ist überzeugt, dass kurz- und mittelfristig dieser Entwicklung der Boden entzogen werden kann durch engere Auslegung der vorhandenen Rechtsgrundlagen wie Schutz der Nachtruhe (LImSchG §4 Abs 1 und TA 6.4 ) auf der Basis Recht auf körperliche Unversehrtheit; Lärm macht krank (Art 2 Abs3 GG) sowie Eigentum verliert dauerhaft an Wert (Art 14 GG). Natürlich sind auch ein von der SPD vorgeschlagener „Nachtbürgermeister“ und das von der FW-Fraktion gepuschte „Fair-Feiern“-Konzept flankierend hilfreich. Ein fachgerechtes Lärmkataster wurde von der BI beauftragt und der Stadtspitze vor längerem übergeben.
Gemäß Landes-Immissionsschutz-Gesetz ist die Außenbewirtschaftung ab 22 Uhr zum Schutz der Anwohner einzustellen. Dies geschieht fast überall in Rheinland-Pfalz; in Mainz ist es sogar im Gaststättengesetz verankert. In Koblenz wurde dies zur BUGA über eine Satzung durch den Stadtrat auf 23/24 Uhr verlängert und anschließend beibehalten. Warum sich dennoch nach Schließung der Außengastronomie in dicht bewohnten Gebieten die feiernden und lärmenden Gruppen aufhalten dürfen hat die Stadt bisher noch nicht detailliert und rechtsmittelfähig begründet beantwortet. Viele Städte machen sich Gedanken von „Fair feiern“ in Regensburg bis Sperrstunde 22 Uhr in Bamberg, härtere Kontrollen Einhaltung Jugendschutzgesetz und Drogenmissbrauch. Bereits 200 Kommunen tauschen ihre Ideen auf der Plattform „Die-Stadtretter.de“. Und Koblenz? Es geht hier um mehr als um Umsatz!
Hier geht es um das Herz von Koblenz!
Pressemitteilung
Bürgerinitiative „Unsere Altstadt“
Unzählig viel Müll wird einfach vor Ort gelassen.
