Aus dem Verbandsgemeiderat Bad Breisig
Nahverkehrskonzept zugestimmt
Vergnügungssteuersatz um einen Prozentpunkt angehoben
Bad Breisig. Im Mittelpunkt der Beratungen des Verbandsgemeinderates Bad Breisig am 22. Februar im Rheinhotel „Vier Jahreszeiten“ in Bad Breisig standen die Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Verbandsgemeinde Bad Breisig über die Erhebung von Vergnügungssteuer sowie die Vorstellung des Nahverkehrsplanes Landkreis Ahrweiler.
Bürgermeister Bernd Weidenbach legte dem Rat dar, dass mit dem Beschluss der ersten Satzung zur Änderung der Satzung der Verbandsgemeinde Bad Breisig über die Erhebung von Vergnügungssteuer das nachvollzogen wird, was mit der Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2016 am 10. Dezember 2015 bereits be-schlossen worden war. Damals hatte sich der Rat für eine prozentuale Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes von 16 auf 17 Prozent ausgesprochen. Der Rat beschloss bei einer Enthaltung einstimmig die vorgelegte Satzung rückwirkend zum 1.1.2016. Mehr Zeit nahm da die Vorstellung des Nahverkehrsplanes Landkreis Ahrweiler in Anspruch. Hierzu konnte Bürgermeister Weidenbach neben dem planenden Dipl.-Ing. Daniel Junghans vom Verkehrsverbund Rhein-Mosel seitens der Kreisverwaltung Ahrweiler die Mitarbeiter Harald Fuchs, Barbara Schröder und Dirk Ulrich willkommen heißen. Harald Fuchs von der Kreisverwaltung Ahrweiler erläuterte, dass der Nahverkehrs-plan ein Rahmenplan sei, den es gelte, nach den Bedürfnissen der Bevölkerung auszufüllen. Mit der neuen Vergabe im Bereich Rhein-Mosel und Rhein-Ahr im Jahre 2017 sollen die Vorgaben des Planes entsprechend berücksichtigt werden, wobei seitens des Kreises darauf zu achten sei, dass der vorgegebene finanzielle Rahmen auch eingehalten werde. Sodann erläuterte Dipl.-Ing. Junghans eingehend das Verkehrskonzept, dessen Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung der Kreistag am 26. Juni 2015 gefasst hat. Zwischenzeitlich wurde der Nahverkehrsplan in zwei Regionalkonferenzen den Trägern öffentlicher Belange und weiterer Vereine und Verbände vorgestellt. Den Beschluss für den Entwurf für das Beteiligungsverfahren fasste der Kreis- und Umweltausschuss am 18. Januar 2016. Seitens der Kreisverwaltung Ahrweiler ist das Benehmen mit den einzelnen Kommunen des Landkreises herzustellen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben aus gesetzlichen Bestimmungen und übergeordneter Planwerke sowie der demographischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Wandlungsprozessen und mit Beachtung der Belange von Nutzergruppen mit besonderen Ansprüchen (Schüler, Senioren, mobilitätseingeschränkte Personen) sind als Zielvorgaben die künftigen Betriebsstandards, Mindestbedienung, Betriebszeiten und Fahrzeugqualitäten zu regeln.
Es wird angestrebt, Verbindungen von nichtzentralen Orten zu den Grundzentren im mindestens 2-stündigen Takt einzurichten. Von den Grundzentren zu den Mittelzentren soll ein mindestens 60-Minuten-Takt und von den Mittelzentren zu den Oberzentren ein mindestens 30-Minuten-Takt entsprechende Verbindungen schaffen. Dabei ist das Zusammenspiel von Bussen (Bus oder Rufbus) und Bahn entsprechend zu berücksichtigen. Ein Integraler Taktfahrplan der Schiene auf den Busverkehr und die Bildung von Linienbündeln sollen die bestehenden Verkehrsverbindungen verbessern, wobei geraden im Schülerverkehr Busse linienübergreifend im Linienbündel fahren sollen.
Solche Bündelungen sind bereits seit 2003 im AW-Kreis vorhanden.
Für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Breisig sollen zwei neue Linien eine weitere Verbesserung schaffen.
Zum einen die Linie 800, bei der die Anbindung von Bad Breisig aus über das Brohltal zur Kreisstadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erfolgt. Zum anderen soll die neue Linie 810 von Sinzig über Waldorf nach Mayen eine weitere Querverbindung schaffen. Insbesondere sollen die Linien 800 und 810 auch übers Wochenende eine Verbesserung schaffen, wogegen die bisherige Verbindung von Waldorf aus über Königsfeld nach Bad Neuenahr-Ahrweiler nur während der Schulzeiten aufrechterhalten bleibt. Eine Verbindung des Vinxtbachtals mit den Orten Waldorf und Gönnersdorf zur Rheinschiene soll zukünftig während der Hauptverkehrszeiten mindestens alle zwei Stunden erfolgen.
Auch der Stadtteil Oberbreisig wird im einstündigen Takt montags bis freitags mit der Rheinschiene verbunden. Fragen, welche Busse auf welchen Strecken zum Einsatz kommen wie auch zu möglichen Verbindungen auf die andere Rheinseite (Fähre Bad Breisig – Rhein-brohl) konnten derzeit nicht beantwortet werden. Hier muss man prüfen, wozu der Kreis verpflichtet ist und was freiwillige Angebote darstellen. Insgesamt fasste man zusammen, dass der neue Nachverkehrsplan eine Verbesserung der bestehenden Situation darstellt. Nach der umfassenden Information stellte der Verbandsgemeinderat einstimmig das Benehmen zum vorgestellten Nahverkehrsplan der Kreisverwaltung Ahrweiler her. Unter dem Tagesordnungspunkt „Informationen“ gab Bürgermeister Weidenbach bekannt, dass am 3. September in Koblenz von 14 bis 16 Uhr eine große Demonstration gegen Bahnlärm stattfindet. Ferner wies er darauf hin, dass die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Bad Breisig Brigitte Krahforst-Schmalbach derzeit keine festen Sprechstunden anbietet, jedoch das Amt der Gleichstellungsbeauftragten weiterhin wahrnehmen werde.