Politik | 15.11.2017

Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord

Neubau der Höchstspannungs- freileitung Metternich - Pillig

Leipzig. Aktuell hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in erster und letzter Instanz den Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als rechtmäßig bestätigt und die Klage gegen diesen als unbegründet zurückgewiesen. Die SGD Nord hatte mit Bescheid vom 6. Juli 2016 den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der geplanten 110/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Metternich - Niederstedem im Teilabschnitt Punkt Metternich - Punkt Pillig erlassen. Diese Entscheidung war so zu treffen, da laut Gesetz keine sogenannten „zwingenden Versagungsgründe“ gegen die Planungen der Amprion GmbH und der DB Energie GmbH vorlagen. Dagegen hatte eine Eigentümerin von Grundstücken, die von der geplanten Leitung als Maststandort, durch Überspannung sowie für die Ausweisung von Schutzstreifen in Anspruch genommen werden sollten, geklagt.

Zum Hintergrund

Das Vorhaben umfasst den Neubau von 58 Masten. Im Gegenzug werden 81 Masten rückgebaut. Zudem wird die Trasse auf einer Länge von circa zwei Kilometern so verschoben, dass sie außerhalb des Industrieparks „A61/GVZ Koblenz“ verläuft. Hierdurch verkürzt sich die Trasse um 450 Meter. Das Vorhaben wird als Freileitung ausgeführt, da das Projekt weder im Energieleitungsausbaugesetz noch im Bundesbedarfsplangesetz als Erdverkabelung vorgesehen ist. Die gesamte Leitung bis zum Endpunkt Niederstedem ist 116 Kilometer lang, der erste Teilabschnitt Metternich - Pillig 19 Kilometer lang.

Mit der Leitung werden die beiden Schwerpunkt-Umspannanlagen in Weißenthurm und in Niederstedem direkt mit einer 380-kV-Leitung verbunden. Bisher gab es nur eine 380-kV-Leitungsanbindung aus dem Aachener Raum über Dahlem (Westeifel) nach Niederstedem. Zudem soll mit der neuen Leitung der vermehrt anfallende Windstrom aus der Eifelregion zu den Verbrauchern in den Süden und Südwesten abtransportiert werden. Das Vorhaben ist Teil der Netzausbauplanung der Bundesregierung. Zugleich profitiert die Deutsche Bahn, da auf dem Mastgestänge der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung eine 110-kV-Bahnstromleitung mitgeführt wird. Hierdurch wird die Versorgungssicherheit des Bahnstromnetzes insbesondere auf der Moselstrecke verbessert.

Weitere Informationen unter www.sgdnord.rlp.de.

Pressemitteilung

SGD Nord

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