Politik | 08.04.2017, 09:39 Uhr

Abfallwirtschaftsdezernent des Kreises Neuwied kritisiert Verpackungsgesetz

Neue Regelung bietet keine Anreize zur Abfallvermeidung

Achim Hallerbach plädiert für bürgerfreundliche Wertstofferfassung aus einer Hand – Abfallberatung bleibt kommunale Aufgabe

Kreis Neuwied. Für den Neuwieder Ersten Kreisbeigeordneten und Abfallwirtschaftsdezernenten Achim Hallerbach ist das verabschiedete Verpackungsgesetz, das die bisherige Verpackungsverordnung ablösen soll, keine Weiterentwicklung und kein Grund zur Freude. Hallerbach bedauert, dass es bis heute nicht gelungen ist, die Entsorgung von Verpackungsabfällen erfolgreich auf die Ziele Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz hin auszurichten: „Auch nach mehr als 25 Jahren Verpackungsverordnung produziert kein Land in Europa pro Kopf mehr Verpackungsabfälle, die Mehrwegquote ist eingebrochen, die Recyclingquote stagniert, und die tatsächliche Wiedereinsatzquote von Kunststoffabfällen liegt nur bei etwa 20 Prozent.“

Erfreulich ist aus der Sicht des Ersten Kreisbeigeordneten, dass die Abfallberatung auch künftig in kommunaler Verantwortung bleiben soll. Hallerbach fordert aber nach wie vor eine Neuausrichtung im Interesse von Bürgern und Umwelt und bezweifelt, dass das Verpackungsgesetz in der beschlossenen Form eine Trendwende bringen wird. „Wenn mit der Marktüberwachung die Vertreter der Verpackungsindustrie selbst betraut werden sollen, ist eher zu befürchten, dass hier der Bock zum Gärtner gemacht wird“, kritisiert Hallerbach die Regelung im neuen Verpackungsgesetz, nach der die zu Überwachenden sich selbst überwachen sollen. „Es ist nur schwer vorstellbar, dass die von der Verpackungsindustrie besetzte sogenannte Zentrale Stelle ökologische Ziele bei der Verpackungsentsorgung über die ökonomischen Interessen der Verpackungsindustrie stellen wird.“

Nunmehr ist der Bundesrat am Zug, der innerhalb von drei Wochen den Vermittlungsausschuss anrufen kann. Darüber hinaus kann der Bundesrat gegen das Gesetz Einspruch einlegen. Hallerbach hofft daher darauf, dass die Landesregierungen die kommunalen Kritikpunkte am Verpackungsgesetz im weiteren Verfahren berücksichtigen und auf grundlegende Änderungen am Gesetz hinwirken. Die nächste reguläre Befassung des Bundesrats ist für den 12. Mai vorgesehen.

„Wir wollen, dass das Verpackungsgesetz den Kommunen eine einheitliche Wertstoffsammlung ermöglicht“, fordert der Erste Kreisbeigeordnete. „Auch sollte die unlogische Unterscheidung von Verpackungen und Nicht-Verpackungen ein Ende finden. Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen endlich die Möglichkeit erhalten, die Abfalltrennung nach Stoffen vorzunehmen. Wir wollen alle Kunststoffe als Wertstoff erfassen, statt nur die Spülmittelflasche zum Recycling, die ausgediente Spülschüssel aber in den Restabfall zu geben. Dies versteht der Verbraucher nicht mehr.“

Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) appelliert an die Mitglieder des Bundesrats, dem Gesetzesentwurf eine Absage zu erteilen und den Kommunen endlich die Erfassung und Verwertung aller Haushaltsabfälle zu übertragen.

„Eine bürgerfreundliche Wertstofferfassung aus einer Hand, vollzugstaugliche Regelungen, eine Stärkung des Ökodesigns von Verpackungen oder wirksame Abfallvermeidungsmaßnahmen – all das wird mit dem vorgelegten Verpackungsgesetz nicht zu erreichen sein“, ist Abfallwirtschaftsdezernent Achim Hallerbach überzeugt.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Neuwied

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