Beilstein: Riesling muss gefördert statt verhindert werden
Neue Weinbaurichtlinie des Landes
Cochem. Nach der neuen Weinbaurichtlinie des Landes darf ein gerodeter Rieslingweinberg nicht erneut mit der Rieslingrebe beplanzt werden, wenn der Winzer nicht Gefahr laufen will, seine finanzielle Förderung zu riskieren. „Ich dachte zunächst an einen schlechten Scherz.“, berichtet Landtagsabgeordnete Anke Beilstein, als ihr der erste Winzer von seinem Bescheid berichtet. Aber tatsächlich steht auf der letzten Seite zu lesen: „Ab dem Jahr 2022 wird in allen Maßnahmen (Flach-, Steilllagen, Steilst- und Terrassenlage etc.) immer ein Rebsortenwechsel erforderlich sein.“ Für die Christdemokratin ist das völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar, zumal das zugrunde liegende Europarecht nicht verändert wurde. „Dies bedeutet das faktische Aus für jeden Rieslingweinberg in der Steillage, der aktuell zur Neuanpflanzung gerodet wird, bzw. die bewusste finanzielle Schlechterstellung derjenigen Winzer, die trotzdem die Rieslingrebe wieder anpflanzen.“ Dabei sollen doch gerade die Winzer, die sich dem Qualitätsweinbau mit der harten und mühsamen Bewirtschaftung der Steilhänge widmen, unterstützt werden. Ihre Recherche hat ergeben, dass ursächlich eine kurzfristige Änderung der Weinbaurichtlinie des Landes ist, die bereits ab 2022, somit in weniger als zwei Wochen greift. Die Moselanerin sieht daher Eile geboten. Um kurzfristig finanzielle Einbußen von den betroffenen Winzern und darüber hinaus auch weiteren Schaden abzuwenden, der für die Moselregion durch die Aufgabe von Rieslingweinbergen entstehen würde, hat sie die zuständige Weinbauministerin Daniela Schmitt (FDP) angeschrieben. In ihrem Brief bittet sie diese eindringlich darum, zunächst eine Übergangsfrist nach noch geltender Rechtslage für die Winzer einzuräumen. In einem weiteren Schritt solle dann sorgfältig geprüft werden, wie die unverändert geltende EU-Grundlage umgesetzt wird, ohne dass der Steillagenriesling verdrängt wird.
Pressemitteilung
Büro Anke Beilstein, MdL (CDU)
