Anpassung der Feuerwehrsatzung für die Verbandsgemeinde Mendig
Neueinstufung der Ortsgemeinde Thür in Risikoklasse B 2
Mendig. Das Ministerium des Innern und für Sport empfahl den Kommunen bereits im Sommer 2021, ihre Kostensatzungen an die Neuregelungen des Paragraphen 36, Brand- und Katastrophenschutzgesetz anzupassen. In diesem Zusammenhang wird auf das aktualisierte Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz mit Stand 7. September 2021 verwiesen. Nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung des Ministeriums des Innern und für Sport über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge können in einem zweiten Schritt die Pauschalen in den Kostenersatz-Satzungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Die Geltendmachung des pauschalierten Kostenersatzes ist dadurch weitaus unproblematischer.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Verbandsgemeinderat Mendig im Rahmen seiner Sitzung am 8. Dezember einstimmig die Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr zum 1. Januar 2022. Außerdem wurde beschlossen, dass in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden und den Beigeordneten der landesübliche Kostensatz für die Drehleiter ergänzend in die Änderung aufgenommen werden soll.
Einem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Thür auf Neueinstufung der Ortsgemeinde Thür in die Risikoklasse B 2 (Brandgefahren) wurde durch die Wehrleitung der VG-Mendig nach ausgiebiger Prüfung im vergangenen Monat entsprochen.
In der Ortsgemeinde Thür befinden sich derzeit fünf Betriebe mit insgesamt sieben Werkstätten über 300 m² pro Geschossfläche und zwei Betriebe mit insgesamt fünf Lagerhallen über 1.500 m². Aufgrund der weiteren Entwicklung im Bereich der Industrie und des Handwerks in der Ortsgemeinde Thür ist in den kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg in diesem Sektor zu rechnen. Auf Grundlage einer Risikoanalyse des Wehrführers T. Skubch und des stellvertretenden Wehrführers M. Lipke aus dem Jahr 2020 wurde ein Durchgangsverkehr von ca. 10.682 KFZ pro Tag ermittelt. Sonstige Gefahrenpotentiale ergeben sich aus der Strecke der Deutschen Bahn, den beiden Aussiedlerhöfen und der großen Anzahl an Photovoltaik-Anlagen. Unter Beachtung dieser Gesamtstruktur der Ortsgemeinde Thür ist eine Einstufung in die Risikoklasse B 2 als sinnvoll zu erachten und wird empfohlen.
Die Freiwillige Feuerwehr Thür verfügt über zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge-Wasser (TSF-W). Deshalb ist die Neuanschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig.
Der Verbandsgemeinderat beschloss, die Ortsgemeinde Thür künftig in die Risikoklasse B 2, T 1, W 1 und ABC 1 einzustufen. Außerdem wurde für 2022 die frühzeitige Beantragung eines Zuschusses für ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) für das Jahr 2024/25 beschlossen.
Auch die Freiwillige Feuerwehr Bell ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in der Risikoklasse 2 eingestuft, verfügt jedoch derzeit über ein Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W), Baujahr 1997, welches aufgrund seines Alters einen erhöhten Reparaturbedarf aufweist. Der Wehrleiter beantragte deshalb im Jahre 2019 die Ersatzbeschaffung eines MLF. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf eine entsprechende Landeszuweisung für ein MLF gestellt. Eine vorzeitige Beschaffung wurde bereits bewilligt und die grundsätzliche Notwendigkeit anerkannt. Die Ausschreibung wurde in Zusammenarbeit mit der Kommunalagentur NRW durchgeführt.
Nunmehr beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig die Auftragsvergabe zu Los 1, Fahrgestell & Aufbau, an die Firma BTG, Brandschutz Technik GmbH Leipzig zum Preis von 203.278 Euro (netto) sowie zu Los 2, Beladung an die Firma Albert Ziegler GmbH zum Preis von 15.061,80 Euro (netto) zu vergeben und der außerplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen.
Im Haushaltsplan 2021 war eine Verpflichtungsermächtigung von 150.000 Euro berücksichtigt worden. Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 Euro sind im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 eingestellt. FRE
