Politik | 15.08.2023

FWG Kreis Ahrweiler

Neues Jagdgesetz Rheinland-Pfalz

Kreis Ahrweiler. Das zuständige „grüne“ Ministerium gibt als Hauptgrund für das neue Jagdgesetz an, „Das es um die Zukunft klimaresilienter Wälder im Sinne des Klimaschutzes geht!“ Das ist im Grunde genommen richtig. Nur die Umsetzung zeigt wiederholt die fehlende fachliche Grundlage bei den Grünen. Um das vorgegebene Ziel zu erreichen, müssen jagdliche und waldbauliche Zielsetzungen in Einklang gebracht werden. Das gelingt nur mit Hilfe einer angepassten Bejagung von Rehwild (was auch bei uns noch zu hoch ist) auf Basis einer verbesserten Kommunikation zwischen Waldeigentümern und Jägern. Klimaresiliente Mischwälder müssen grundsätzlich ohne Schutzmaßnahmen aufwachsen können! Die Jagdgenossenschaften müssen wieder in die Lage versetzt werden, die Verantwortung für die Jagdausübung auf ihrem Grund und Boden zu übernehmen und in ihrer Funktion gestärkt werden.

Dazu müsste der Dialog zwischen Jägerschaft, Waldeigentümern und Jagdgenossenschaften weiterentwickelt werden und nicht per Gesetz mit dem Hauklotz die größtenteils ehrenamtlichen Tätigkeiten zerstört werden.

Therapie und Prävention der Wildschadensvermeidung sind wichtig, aber dazu gehört nicht nur die Jagd, sondern auch der Waldbau, die Verkehrsplanung, Tourismus-regelung und Landschaftsplanung. Mit keinem Wort wird u.a. erwähnt, dass die überwiegenden Schäden an den Bäumen durch die Forstwirtschaft entstehen. Das bisherige Landesjagdgesetz von 2010 schreibt vor, dass den Erfordernissen des Waldbaus und der Steigerung der Holzerzeugung der Vorrang vor der zahlenmäßigen Hege derjenigen Wildarten zu geben ist, die den Waldaufbau schädigen können. Dazu kommt die Aussage aus dem Landeswaldgesetz (§ 5 (1) Nr. 8), das das waldbauliche Betriebsziel grundsätzlich ohne Maßnahmen zur Wildschadensverhütung erreicht werden soll. Jetzt geht man mit der Keule hin und rottet nicht nur das Wild allgemein, die Muttertiere, sondern auch die Jagdgenossenschaften aus. Die Eigentümer werden durch das neue Gesetz praktisch aufgefordert selbst zu jagen. Wenn dies so festgesetzt bleibt, wird es in den Wäldern demnächst zu chaotischen Vorgängen zwischen Eigentümer und Jagdpächter kommen. Zusätzlich werden die Jagdpächter im Rahmen der Hege zu sechs Maßnahmen „verdonnert“, die teilweise Aufgabe der Behörden sind. Sicherlich sollte man nicht verkennen, dass die Wilddichte, insbesondere vom Rehwild, in verschiedenen Bereichen zu hoch sind. Das erreicht man aber nur mit einem ganzheitlichen statt sektoralen Schalenwild-Management (Kooperation, Partnerschaft auf „Augenhöhe“) und einem großräumigen Blickwinkel (vor allem bei Rotwild, revierübergreifende Planung und Kontrolle, wildökologische Raumplanung) und nicht durch diese unüberlegte Hauruck-Aktion.

Pressemitteilung der

FWG Kreis Ahrweiler

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