Politik | 06.11.2020, 12:23 Uhr

Höchststand: 6820 Kinder gehen in den nächsten sechs Jahren zur Schule

Neues Kita-Gesetz stellt Akteure vor große Herausforderungen

Landrat Hallerbach: Weiterer Ausbau des Kita-Angebots im Kreis Neuwied notwendig

Die Zahl der in den nächsten sechs Jahren einzuschulenden Kinder, welche die Grundlage für die Bedarfsplanung bildet, erreicht mit rund 6.820 Kindern erneut einen Höchstwert und ist damit gegenüber dem Vorjahreswert kreisweit noch einmal um 90 Kinder gestiegen. Dieser Wert wurde letztmals im Jahr 2005 übertroffen. Quelle: Pixabay/rkit
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Die Zahl der in den nächsten sechs Jahren einzuschulenden Kinder, welche die Grundlage für die Bedarfsplanung bildet, erreicht mit rund 6.820 Kindern erneut einen Höchstwert und ist damit gegenüber dem Vorjahreswert kreisweit noch einmal um 90 Kinder gestiegen. Dieser Wert wurde letztmals im Jahr 2005 übertroffen.

„Wir nehmen neben dem kontinuierlichen Zuzug von Familien mit Kindern im Kindergartenalter und einer konstant hohen Zahl an Geburten auch einen deutlich größeren Bedarf der Eltern nach Betreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, wahr. Um dem Bedarf der Familien gerecht zu werden und diesen eine gute Nahversorgung zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf bieten zu können, ist ein Ausbau des vorhandenen Platzangebots in nahezu allen Regionen des Landkreises notwendig“, resümiert Landrat Achim Hallerbach. „Hinzu kommen notwendige Ausbau- und Umbaumaßnahmen, die sich aus den Anforderungen des neuen Kindertagesstättengesetzes in den vorhandenen Einrichtungen ergeben.“

Entsprechend der aktuellen Fortschreibung des Kindertagesstätten-Bedarfsplans für das Jahr 2020 sind perspektivisch 5.310 Betreuungsplätze in 61 Kindertagesstätten vorgesehen. „Seit dessen Verabschiedung im April 2020 sind erneut weitere konkrete Platzbedarfe hinzugekommen, sodass sich u. a. auch in den Ortsgemeinden Dattenberg, Leubsdorf, Rheinbrohl und Waldbreitbach eine Notwendigkeit ergibt, weitere Kita-Plätze zur Verfügung zu stellen“, erklärt Kerstin Neckel, Leiterin des Kita-Referats in der Kreisverwaltung.

Aufgrund einer hohen Nachfrage befinden sich zahlreiche Ortsgemeinden in konkreten Planungen zur Ausweisung und Erschließung neuer Baugebiete. Ein Aspekt, der sich ebenfalls auf die Planung des Kita-Platzangebotes auswirken und von Seiten des Kreisjugendamts in eine vorausschauende Planung einbezogen wird. Kerstin Neckel ergänzt: „Kurzfristige Zuzüge und das frühe Eintrittsalter der Kinder in die Kitas verkürzen den Planungszeitraum für die Schaffung eines eventuell notwendigen zusätzlichen Platzangebots deutlich.“ Eine Übergangslösung bis zur Inbetriebnahme eines Kita-Neubaus oder -Anbaus stellen oftmals die Nutzung von Bürgerhäusern oder Containeranlagen dar.

„Die Umsetzung der Vorgaben des neuen Kindertagesstättengesetzes bis zum 01.07.2021 stellt alle Akteure im Kindertagesstättenbereich vor eine große Herausforderung,“ stellt Landrat Hallerbach fest. „Die Rechtsverordnungen sowie eine auf Landesebene abzuschließende Rahmenvereinbarung über Planung, Betrieb und Finanzierung von Tageseinrichtungen sowie die angemessene Eigenleistung des Trägers liegt noch nicht vor, sodass uns außerdem in einigen Punkten noch die Hände gebunden sind.“

Das neue Gesetz sieht ab dem 01.07.2021 einen Rechtsanspruch auf eine siebenstündige Betreuung über Mittag für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr vor. Für die Sicherstellung des Mittagessens wird den Kita-Trägern eine Übergangszeit von sieben Jahren eingeräumt. „Unser Kreisjugendamt Neuwied besucht derzeit gemeinsam mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, welches die Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätten erteilt, alle Einrichtungen, um die zukünftigen Betreuungsmöglichkeiten und Veränderungsbedarfe in pädagogischer und räumlicher Hinsicht bewerten zu können“, erklärt Hallerbach. Zur Beurteilung der konkreten Bedarfe wurde von Seiten des Kreisjugendamtes in der ersten Jahreshälfte 2020 eine Bedarfsumfrage über die Kindertagesstätten bei den Eltern durchgeführt, die eine erste Grundlage und Datenbasis bildet.

„In den Terminen zeigt sich vielerorts, dass bis zur Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis noch weiterer Handlungs- und Abstimmungsbedarf besteht, um die normierten Vorgaben umzusetzen, sowie den individuellen Bedarfen der Familien Rechnung tragen zu können“, zieht Referatsleiterin Kerstin Neckel ein erstes Zwischenfazit. Hierzu zählen notwendige räumliche und bauliche Anpassungen, aber auch Umstellungen in den pädagogischen Konzepten, die in den Kita-Teams erarbeitet werden müssen. Die Entwicklung der neuen Betriebskonzepte stellt einen Prozess für die Beteiligten dar, und es wird aufgrund der Umsetzungszeit für Baumaßnahmen in einigen Kitas zu Übergangslösungen kommen müssen, die unter Umständen nicht den neuen Rechtsanspruch erfüllen können. Insbesondere die Vorgaben des Landes zu einer Mindestgröße der Betreuungsformen und die ausschließliche Möglichkeit, diese nur in vollen Stunden festlegen zu können, stellt die Kita-Bedarfsplanung und die Kita-Träger bei der Planung von bedarfsgerechten Angeboten vor Herausforderungen.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

Die Zahl der in den nächsten sechs Jahren einzuschulenden Kinder, welche die Grundlage für die Bedarfsplanung bildet, erreicht mit rund 6.820 Kindern erneut einen Höchstwert und ist damit gegenüber dem Vorjahreswert kreisweit noch einmal um 90 Kinder gestiegen. Dieser Wert wurde letztmals im Jahr 2005 übertroffen. Quelle: Pixabay/rkit

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